Urteil gegen Halle-Attentäter könnte kurz vor Weihnachten fallen
Im Oktober 2019 verübte Stephan B. einen Anschlag auf eine Synagoge in Halle. Der Attentäter könnte noch vor Weihnachten verurteilt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 9. Oktober 2019 wurde auf eine Synagoge in Halle ein Terroranschlag verübt.
- Die Rede ist vom «widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg».
- Das Urteil gegen Stephan B. könnte nun noch vor Weihnachten fallen.
Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle könnte kurz vor Weihnachten das Urteil gesprochen werden.
Am Dienstag beginnen die Schlussvorträge der Nebenklagevertreter, bevor die Verteidigung plädieren wird und der Angeklagte Stephan B. das letzte Wort erhält, wie das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) am Montag mitteilte. Bislang sind Termine bis zum 22. Dezember angesetzt.
«Der widerwärtigste antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg»
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.
Bundesanwalt Kai Lohse sprach in seinem Plädoyer vor knapp zwei Wochen von einer «verabscheuungswürdigen» Tat, die B. aus einer «rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie» heraus begangen habe. Der Angeklagte habe möglichst viele Menschen töten wollen. Den Angriff auf die Synagoge in Halle nannte der Bundesanwalt einen «der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg».
Stephan B. werden in dem Prozess zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Das Verfahren findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.
Laut Anklage versuchte B. während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur am 9. Oktober vergangenen Jahres, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.
Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Strasse eine zufällig vorbeilaufende Passantin. Ebenfalls tötete er einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschliessenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.
B. hat die Vorwürfe weitgehend gestanden, Reue zeigte er aber nicht.