Urteil gegen Halle-Attentäter könnte kurz vor Weihnachten fallen

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Deutschland,

Im Oktober 2019 verübte Stephan B. einen Anschlag auf eine Synagoge in Halle. Der Attentäter könnte noch vor Weihnachten verurteilt werden.

Terroranschlag von Halle
Der Angeklagte Stephan Balliet (rechts) sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages neben seinem Verteidiger Hans-Dieter Weber. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 9. Oktober 2019 wurde auf eine Synagoge in Halle ein Terroranschlag verübt.
  • Die Rede ist vom «widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg».
  • Das Urteil gegen Stephan B. könnte nun noch vor Weihnachten fallen.

Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle könnte kurz vor Weihnachten das Urteil gesprochen werden.

Am Dienstag beginnen die Schlussvorträge der Nebenklagevertreter, bevor die Verteidigung plädieren wird und der Angeklagte Stephan B. das letzte Wort erhält, wie das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) am Montag mitteilte. Bislang sind Termine bis zum 22. Dezember angesetzt.

«Der widerwärtigste antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg»

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

Bundesanwalt Kai Lohse sprach in seinem Plädoyer vor knapp zwei Wochen von einer «verabscheuungswürdigen» Tat, die B. aus einer «rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie» heraus begangen habe. Der Angeklagte habe möglichst viele Menschen töten wollen. Den Angriff auf die Synagoge in Halle nannte der Bundesanwalt einen «der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg».

Terroranschlag von Halle
Der Angeklagte Stephan Balliet legt zu Beginn des 20. Prozesstages eine Mund-Nasen-Bedeckung an. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Attentäter von Halle 13 Straftaten vor, unter anderem Mord und versuchten Mord. Der Attentäter hatte am 09. Oktober 2019 am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten. - dpa

Stephan B. werden in dem Prozess zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Das Verfahren findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.

Laut Anklage versuchte B. während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur am 9. Oktober vergangenen Jahres, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.

Halle
Gedenken in Halle an die Opfer des Blutbads. - dpa/dpa/picture-alliance

Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Strasse eine zufällig vorbeilaufende Passantin. Ebenfalls tötete er einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschliessenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

B. hat die Vorwürfe weitgehend gestanden, Reue zeigte er aber nicht.

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