Bei der Berechnung der Ausgaben der AHV schlich sich ein Fehler ein. Trotzdem will die Schweizer Bevölkerung die Rentenalter-Abstimmung nicht wiederholen.
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Die Schweizerinnen und Schweizer wollen nicht erneut an die Urne. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Bevölkerung will nicht erneut über die AHV-Reform abstimmen.
  • Bei einer Umfrage wurden 1193 wahlberechtigte Personen befragt.
  • 45 Prozent wollen nicht erneut an die Urne, 39 Prozent hingegen schon.
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Trotz des Fehlers des Bundes bei der AHV-Berechnung wollen Schweizerinnen und Schweizer nicht erneut über die Erhöhung des Frauenrentenalters abstimmen. Da zeigt eine Umfrage, die am Freitag von der Tageszeitung «Le Temps» veröffentlicht wurde.

45 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut MIS Trend Befragten würden demnach eine erneute Abstimmung über die AHV-Reform ablehnen. 39 Prozent der Befragten sind dafür, 16 Prozent unentschlossen. Die Reform und damit die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wurde im September 2022 knapp angenommen. Für die Umfrage wurden 1193 wahlberechtigte Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt.

Soll die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters wiederholt werden?

Auch wenn es zu einer erneuten Abstimmung kommen würde, würde nur «eine begrenzte Anzahl von Personen ihre Meinung ändern». «Das Ergebnis wäre wieder extrem knapp», erklärte Mathias Humery von MIS Trend in «Le Temps». «Was sehr klar ist, ist, dass der Rechenfehler des Bundes [...] die Abstimmungsabsichten auf nationaler Ebene nicht durcheinander bringt», fügte er hinzu.

AHV steht besser da

Das BSV hatte Anfang August enthüllt, dass es sich bei den Finanzprognosen für die AHV geirrt hatte. Die Ausgaben dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Die Bundesrätin an der Spitze des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Elisabeth Baume-Schneider, ordnete die Eröffnung einer administrativen Untersuchung an.

Der Fehler des BSV führte zu heftiger Kritik aus dem gesamten politischen Spektrum. Die Grünen reichten beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um die Abstimmung für ungültig zu erklären.

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