AHV: Grüne haben Beschwerden in Genf und Zürich eingereicht
Der Bund hat sich bei der AHV massiv verrechnet. Die offiziellen Infos beim Frauenrentenalter waren falsch, wie nun bestätigt wird. Die Grünen haben reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Informationen zur Abstimmung des Frauenrenten-Alters waren fehlerhaft.
- Das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigte fehlerhafte Berechnungsformeln.
- Eine Administrativuntersuchung prüft, ob weitere Abstimmungen betroffen waren.
Die Zahlen in der Botschaft des Bundesrates und im Abstimmungsbüchlein zur Erhöhung des Frauenrentenalters waren fehlerhaft. Das teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit.
Der AHV-Rechnungsfehler, der zu den falschen Daten führte, könnte politische Folgen haben.
SP-Frauen wehren sich gegen Abstimmungsresultat
Denn die SP-Frauen legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, hiess es am Freitag.
Das legten die Berechnungsfehler zu den Finanzprognosen der AHV nahe, hiess es in einer Mitteilung der SP Frauen Schweiz. Die finanzielle Lage der AHV werde für die kommenden Jahre neu um bis zu 14 Milliarden Franken besser prognostiziert als bisher angenommen.
Die SP Frauen haben ihre Beschwerden in den Kantonen Bern und Neuenburg eingereicht.
Grüne bestätigen Einreichung der Abstimmungsbeschwerde
Die Grünen hatten bereits am Mittwoch eine Beschwerde gegen die AHV-21-Reform angekündigt, die sie bis zu diesem Freitag ebenfalls einreichen wollten.
Am Freitag bestätigte die Umweltpartei dann in einer Medienmitteilung, dass sie mehrere Beschwerden eingereicht hat. Dies in den Kantonen Genf und Zürich.
Der Gewerkschaftsbund schrieb in einer Mitteilung vom Freitag, dass er Abstimmungsbeschwerden unterstützen werde. Die Abstimmung zum Frauenrentenalter sei massgeblich durch «Angstszenarien» geprägt worden.
Polit-Analyst Mark Balsiger sagte am Dienstag zu Nau.ch: «Ich halte es für möglich, dass das Bundesgericht eine Beschwerde gutheissen würde und diese Abstimmung für ungültig erklärt. Oder aber der Bundesrat annulliert sie aus politischen Gründen.»
Für die Botschaft des Bundesrates ans Parlament 2019 und im Abstimmungsbüchlein zur AHV-Reform im Jahr 2022 habe das BSV die fehlerhaften Berechnungsformeln in ihrem AHV-Programm benutzt.
Das BSV bestätigte damit gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der SRF-Sendung «Rendez-vous».
Ab wann diese zum Einsatz kamen, wisse das Bundesamt nicht. Ob vergangene Abstimmungen von den fehlerhaften Formeln betroffen gewesen seien, sei Gegenstand der Administrativuntersuchung und «allenfalls» juristischen Abklärungen, hiess es.