In Basel wurde eine Frau verurteilt, weil sie einen IV-Rentner um 120'000 Franken brachte. Sein ganzes Geld sei weg, heisst es.
Betteln Bettler
Betteln in Basel. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine junge Frau wurde in Basel zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Über Jahre hatte sie einen IV-Rentner mit Asperger um rund 120'000 Franken gebracht.
  • Der Mann hatte ihr in Notlagen helfen wollen, sein ganzes Geld ist jetzt weg.
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Ein IV-Rentner hat einer jungen Frau über rund dreieinhalb Jahre rund 120'000 Franken zukommen lassen. Hintergrund waren vermeintliche Notlagen der schwer sehbehinderten Roma. Trotz anderweitiger Versprechungen zahlte sie das Geld nie zurück; nun wurde sie in Basel wegen Betrugs verurteilt.

Bahnhof SBB
Der Geschädigte lernte die junge Frau am Bahnhof SBB kennen. (Archivbild) - Keystone

Wie die «Basler Zeitung» berichtet, nahm das Unglück des Rentners im August 2017 seinen Anfang. Damals habe er die junge Frau am Bahnhof SBB kennengelernt. Während sie das Verhältnis als Liebesbeziehung beschreibt, spricht er von einer tiefen Freundschaft.

Dramatische Geschichten für grosszügigen Rentner

Mutmasslich aufgrund seines Asperger-Syndroms und psychischer Probleme sei der Mann nicht in der Lage gewesen, Distanz zu wahren. Vielmehr habe er sie unterstützen wollen und Beteuerungen, das Geld zurückzubekommen geglaubt.

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Unter anderem hatte die junge Frau laut «Basler Zeitung» von «überlebensnotwendigen» Operationen und Beerdigungen berichtet, für die sie dringend Geld benötige.

Über einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren ergaunerte sie so gut 120'000 Franken von dem Geschädigten.

Schwester lässt mutmassliche Betrügerin auffliegen

Letztlich sei es die Schwester des Mannes gewesen, die auf die ungewöhnlichen Vorgänge aufmerksam geworden sei.

Anfang dieses Jahres sei die Beschuldigte dann in Ungarn wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug festgenommen worden.

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Im Laufe der Zeit fielen der Schwester des Geschädigten die hohen Überweisungen auf. (Symbolbild) - Unsplash

Laut Staatsanwaltschaft erkenne der Geschädigte bis heute nicht, was ihm widerfahren sei. Vielmehr betrachte er die Frau trotz der erlittenen finanziellen Verluste noch immer als seine «Seelenverwandte».

Gericht lässt Milde walten

Die Verteidigung hatte sich während des Prozesses empört über die Vorwürfe gezeigt. Derweil forderte die Staatsanwaltschaft 36 Monate teilbedingte Freiheitsstrafe und sieben Jahre Landesverweis.

Letztlich erging ein Urteil über teilbedingte 27 Monate; von denen die Angeklagte die obligatorisch abzusitzenden sechs bereits in Haft verbracht hat. Zudem gab es einen Landesverweis von fünf Jahren. Bislang ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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