Bundesstrafgericht weist Bescherden Platinis ab
Kein Ausstand für den mit dem Platini-Dossier befassenden Staatsanwalt. Ex-Uefa-Präsident Michel Platini ist mit zwei Beschwerden vor Bundesgericht abgeblitzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Platini hatte vor Bundesgericht zwei Beschwerden gegen den Staatsanwalt eingereicht.
- Das Gericht beschloss: Es gäbe keine Hinweise auf eine Befangenheit.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Beschwerden des ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini abgewiesen. Dieser hatte den Ausstand des mit dem Dossier befassten Staatsanwalts des Bundes und mehr Akteneinsicht gefordert. Hinweise auf eine Befangenheit gebe es nicht.
Im Januar äusserte Platinis Anwalt Zweifel an der Unvoreingenommenheit des zuständigen Staatsanwalts. In diesem Zusammenhang verlangte er Akteneinsicht in das ausserordentliche Verfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber.
Platini-Anwalt beschwärte sich über Nähe der Bundesanwaltschaft zu Fifa
Nachdem die Bundesanwaltschaft dies abgelehnt hatte, forderte der Anwalt, der Staatsanwalt und seine Assistentin seien abzuberufen. Unter zahlreichen Beschwerdegründen machte der Anwalt die Nähe der Bundesanwaltschaft zum internationalen Fussballverband (Fifa) geltend sowie die Treffen zwischen Lauber und dem aktuellen Fifa-Präsidenten Gianni Infantino.
In einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid weist die Beschwerdekammer die Beschwerden zurück. Der Staatsanwalt und seine Assistentin hätten nichts getan, was einen Ausstand rechtfertigen würde. Zudem bearbeite der Bundesstaatsanwalt das Dossier Platinis erst seit 2019. Auch dessen Vorgänger sei nichts vorzuwerfen, sodass ein Ausstand des Hauptanklägers nicht infrage komme.
Abmahnung für Platini-Anwalt
In einer an Platinis Anwalt gerichteten Abmahnung rügt die Beschwerdekammer, dieser habe den Ankläger angepöbelt. Der Platini-Anwalt hatte demnach geäussert, der Staatsanwalt des Bundes fahre mit denselben Fehlern weiter, die schliesslich zur Demission Laubers sowie zu Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt und den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino geführt hätten.
Er verlangte im Weiteren die Veröffentlichung der Resultate der ausserordentlichen Untersuchung, um die Beteiligung der Bundesanwaltschaft an vermeintlich illegalen Machenschaften und deren Tragweite einzuschätzen.
Gemäss der Beschwerdekammer klagte Platinis Rechtsvertreter damit die gegenwärtige Dossierführung illegaler Aktivitäten an und legte keinen Beweis dafür vor. Weder Formulierung noch Kontext liessen auf eine reine Vermutung schliessen. Das sei sittenwidrig. Der Entscheid der Beschwerdekammer ist definitiv und kann nicht angefochten werden.
Die Bundesanwaltschaft hat den ehemaligen Uefa-Präsidenten Platini zusammen mit dem ehemaligen Fifa-Präsidenten Joseph Blatter wegen einer Zahlung von zwei Millionen Franken an den Uefa-Funktionär und ehemaligen Fussballstar angeklagt. Platini soll wegen Betrugs, Gehilfenschaft bei Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Blatter muss sich wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor Gericht verantworten.