Coronavirus und der öV: Wie teuer wird die Masken-Verweigerung?

Chiara Schlenz
Chiara Schlenz

Bern,

Das Coronavirus beschäftigt weiter: Am Montag kommt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Welche Strafen erwartet Masken-Verweigerer?

Maskenpflicht Coronavirus
Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Montag gilt in der ganzen Schweiz die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
  • Wer sich nicht an die Regeln hält, kann eine Ordnungsbusse bekommen.
  • Diese kann sich im schlimmsten Fall auf bis zu 10'000 Franken beziehen.

Nach langem Hin und Her ist sie also da: die Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr. Schweizweit müssen Pendler einen Mundschutz tragen, wenn sie einen Zug, Bus, Schiff oder eine Gondel betreten. Egal, wie viele andere Fahrgäste im Abteil sind – und egal, wie gut der Abstand eingehalten werden kann.

Wer sich dieser Pflicht widersetzt, wird gebüsst. Hier wird man aber nicht dafür bestraft, keine Maske zu tragen. Sondern dafür, dass man sich nicht an die Regel hält. Doch wer die Befugnis hat, die Busse auszusprechen und wie sich diese zusammensetzt, darüber besteht noch Klärungsbedarf.

Keine festen Bussen für Masken-Verweigerer

Florence Pictet, Mediensprecherin des Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärt gegenüber Nau.ch: «Es gibt keine spezifische Ordnungsbusse für Masken-Verweigerer. Das bedeutet, dass keine Tabelle besteht, wo für solche Fälle Bussen mit festen Beträgen festgelegt werden.»

Maske ÖV
Im öffentlichen Verkehr gilt ab Montag aufgrund des Coronavirus die Maskenpflicht. - Keystone

«Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen.» Und weiter sagt sie: «Die Mitarbeitenden des öffentlichen Verkehrs sprechen keine Busse aus und müssen Leute nicht selber aus dem Zug schaffen.»

Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schon kommunizierte, werden Verweigerer der Maskenpflicht nicht für das eigentliche Fehlen der Maske bestraft. Sondern, so erklärt Pictet, dafür, dass sie sich den Aufforderungen des Bahnpersonals verweigern. Diese Verweigerung fällt demnach unter die Rubrik «Ungehorsam».

Wegen Coronavirus zum Aussteigen gezwungen

«Ungehorsam» führt in der Schweiz zu einer Strafanzeige. Eine solche Anzeige kann in einen Strafbefehl der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft in Busse münden. Diese Bussen können in einer Höhe von bis zu 10'000 Franken angesiedelt werden. Das Verweigern der Maskenpflicht kann im Extremfall also extrem teuer werden.

Dies bestätigt auch Mike Schüpbach an der Pressekonferenz des BAG. Auf die Frage, ob es Bussen gebe, antwortet er: «Ja, das Höchstmass beläuft sich auf 10'000 Franken

Schutzmaske Coronavirus
Eine Passagierin mit Schutzmaske beim Benutzen des öffentlichen Verkehrs, wie hier eines VBL Stadtbus in der Stadt Luzern am Dienstag, 30. Juni 2020. (KEYSTONE/Urs Flueeler). - keystone

Hier ist aber zu beachten: Die Regeln wurden nicht neu wegen des Coronavirus erhoben. «Dieser Grundsatz gilt allgemein, nicht spezifisch bezüglich der Maskenpflicht aufgrund des Coronavirus.»

Pictet verdeutlicht: «Wer sich nicht an die ‹Hausordnung› der SBB hält, kann vom Zug verwiesen werden. Auch, wenn man ein gültiges Ticket hat.» Generell sei aber für die konkrete Umsetzung der Maskenpflicht die SBB oder Postauto verantwortlich.

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