Erster Verstoss gegen nationales Burkaverbot geahndet
Seit diesem Jahr ist das nationale Verhüllungsverbot in Kraft. Im Kanton Zürich wurde nun erstmals eine Person verzeigt, weil sie das Gesetz missachtete.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau missachtete in Zürich aus religiösen Gründen das Verhüllungsverbot.
- Da sie die Busse nicht akzeptieren wollte, erfolgte eine Verzeigung an den Statthalter.
- Auch Hooligans und Demonstrierende sind vom neuen Bundesgesetz betroffen.
Im März 2021 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung für die Initiative zur Einführung des nationalen Verhüllungsverbots gestimmt. Dieses war in erster Linie gegen Burkaträgerinnen gerichtet.
Mit dem Jahreswechsel ist das Gesetz in Kraft getreten. Das bedeutet: An öffentlich zugänglichen Orten ist es seit Januar verboten, sein Gesicht zu verhüllen. Wer dagegen verstösst, wird normalerweise mit 100 Franken gebüsst.
Wie der «Sonntagsblick» berichtet, ist es nun erstmals zur Ahndung eines Verstosses gegen das Burkaverbot gekommen. Demnach hat die Stadtpolizei eine Busse gegen eine Frau ausgesprochen, weil sie das Verhüllungsverbot aus religiösen Gründen missachtete.
Diese habe die Frau nicht akzeptiert. Deswegen sei eine Verzeigung an den Statthalter erfolgt. Dieser müsse nun ein Urteil dazu fällen.

«Bei der Betroffenen handelt es sich nicht um eine Touristin», erklärt die Stapo der Zeitung. Weitere Angaben konnte die Polizei zu der Frau mit Verweis auf Persönlichkeits- und Datenschutz nicht machen.
Gilt auch für Demonstrierende und Hooligans
Das nationale Verhüllungsverbot gilt übrigens auch etwa für Hooligans und Demonstrierende. In einigen Kantonen gibt es aber Vermummungsverbote schon länger – so etwa im Kanton Zürich.
Dort sind laut der Zeitung letztes Jahr 98 Verzeigungen gegen «Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot» registriert worden.