Ja zum Verhüllungsverbot: Die Argumente der Gegner
Am 7. März stimmt die Schweiz über das Verhüllungsverbot ab. Die Gegner argumentieren vor allem mit der dadurch geschürten Angst gegenüber dem Islam.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 7. März stimmt die Schweiz über die Verhüllungsverbots-Initiative ab.
- Ein Grossteil der Parteien – FDP, JGLP, Grüne, Operation Libero – ist dagegen.
- Es sei überflüssig und schüre Angst und Unmut gegenüber dem Islam.
Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Lanciert wurde die Initiative vom Egerkinger Komitee, welches auch hinter dem Minarettverbot steht.
Nicht nur der Bundesrat empfiehlt ein Nein an der Urne. Ein Grossteil der Parteien – JGLP, Grüne, FDP, GLP und weitere – ist ebenfalls gegen die Initiative. Das sind ihre Kontra-Argumente.
Vorwand Gleichstellung
Das Initiativ-Komitee möchte mit dem Verhüllungsverbot Gleichstellung schaffen und den «unterdrückten» muslimischen Frauen helfen. Jedoch leiste die Initiative keinen Beitrag dazu. Weder die Integration noch die Bekämpfung der Gewalt an Frauen werden thematisiert, kritisieren die Parteien.
Das Einzige, was die Initiative befeuert, sei Unmut und Angst gegenüber dem Islam. Die Musliminnen und Muslimen in der Schweiz würden dadurch nur noch mehr ausgegrenzt. Die Initiative sei diskriminierend und islamfeindlich.
Kleidervorschriften
Ein Verhüllungsverbot sei eine «Kleidervorschrift». Der Staat sollte jedoch nicht darüber befugt sein, seinen Bürgern die Kleidung vorzuschreiben. Jede Person sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie sich kleiden möchte. Alles andere wäre ein Eingriff in die Privatsphäre, so die Jungen Grünen.
Initiative ist überflüssig
In der Schweiz tragen nur sehr wenige Frauen einen Niqab. Die Grünen kritisieren deswegen, dass mit der Initiative eine Problematik geschaffen werde, die hierzulande so nicht existiert.
Zudem ist es bereits heute gesetzlich verboten, eine Person zum Tragen einer Burka oder einem Kopftuch zu zwingen. Dies laut Artikel 181 im Strafgesetzbuch. Somit würde ein Verhüllungsverbot nur die Frauen treffen, welche sich freiwillig verschleiern.
Vermummungsverbot bereits vorhanden
Mehrere Parteien machen zudem darauf aufmerksam, dass ein kantonales Vermummungsverbot bereits in Kraft ist. Dieses komme beispielsweise bei Grossanlässen und Demonstrationen zum Einsatz.
Die FDP kritisiert den Punkt, dass ein Verhüllungsverbot vor Terrorismus schützen soll. «Gegen Terror helfen Instrumente wie Prävention, Nachrichtendienst, Polizei und Strafverfolgung. Hierzu hat das Parlament kürzlich ein Massnahmenpaket (PMT) beschlossen», schreibt die Partei in ihrem Argumentarium.
«Unterdrückten» Frauen wird nicht geholfen
Wird eine Frau in der Schweiz zum Tragen einer Burka oder einem Kopftuch gezwungen, so gibt es heute bereits Anlaufstellen. Laut Operation Libero warnen genau diese Organisationen vor dem Verhüllungsverbot.
Die Lage der Betroffenen würde sich mit einem Verschleierungsverbot nämlich nur verschlimmern. Die Frauen würden dadurch nur isoliert.
Verbot schadet dem Tourismus
Verschleierte Frauen sind in der Schweiz selten anzutreffen und wenn, dann sind es Touristinnen. Die wohlhabenden Besucher aus dem arabischen Raum stellen für den Schweizer Tourismus eine lukrative Einnahmequelle dar, schreibt Operation Libero. Ein Verhüllungsverbot würde dem Tourismus also nur schaden, sind sich die Parteien einig.
Verhüllungsverbot im Ausland
Die Initianten erwähnen in ihren Argumenten, dass andere Länder bereits über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verfügen. Unter anderem auch muslimische Länder wie Syrien, Tunesien, Marokko und Ägypten.
Laut Operation Libero ist dies jedoch ganz und gar nicht aussagekräftig. Im Gegenteil: In diesen Ländern gehe es bei dem Verbot nicht um Gleichstellung, sondern um Machtverteilung. Regierungen würden das Verbot nur dazu nutzen, um politische Gruppen im Land zu bekämpfen. «Ein freiheitlich-demokratischer Staat sollte seine Verfassung nicht an Ländern wie der Türkei, Syrien oder Marokko anlehnen», kritisiert die politische Bewegung.