Ja zum Verhüllungsverbot: Informationen zur Initiative
Am 7. März 2021 stimmte die Schweiz unter anderem über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Das Egerkinger Komitee lancierte den Vorschlag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Initiative wurde vom Egerkinger Komitee lanciert.
- Sie fordert ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.
- Der Vorschlag kam am 7. März vors Volk und trägt den Beinamen «Burka-Initiative».
Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kam Anfang März 2021 vors Volk. Mit ihr wird gefordert, die Bundesverfassung um einen neuen Artikel zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung soll die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten, mit Ausnahme von Sakralstätten, verboten werden.
Ausnahmen sollen dabei aus Gesundheitsgründen, zur Sicherheit, aufgrund klimatischer Bedingungen und im Rahmen des einheimischen Brauchtums erlaubt sein. Ein weiterer Punkt der Initiative fordert, dass es verboten sein soll, eine Person aufgrund ihres Geschlechts zur Verhüllung zu zwingen.
Das Egerkinger Komitee
Hinter der Initiative steht das Egerkinger Komitee, welches sich gegen Machtansprüche des politischen Islams in der Schweiz einsetzt. Auch die Anti-Minarett-Initiative, welche 2009 angenommen wurde, stammt aus der Feder des Egerkinger Komitees.
Das Egerkinger Komitee entstand 2006 und ist seit 2015 offiziell ein Verein. Das Komitee besteht aus einem sechsköpfigen Vorstand, der von Walter Wobmann präsidiert wird. Wobmann vertritt die SVP im Nationalrat, von 2012 bis 2013 war er zudem Präsident der SVP Solothurn.
Frauenrechte als Argument
Gerade das Verbot des Verhüllungszwangs aufgrund des Geschlechts wird als frauenrechtlich wichtig gehandelt. Barbara Steinemann (SVP/ZH) sieht eine für Frauen vorgeschriebene Gesichtsverhüllung als Menschenverachtung. Aus linken Lagern wird der Partei gleichzeitig vorgeworfen, die Gleichstellung der Frau für politische Zwecke zu instrumentalisieren.
Tatsächlich fokussiert sich die Diskussion rund um die Initiative auf die religiöse Verhüllung bei Frauen. Der neue Artikel in der Bundesverfassung würde jedoch auch Hooligans oder Demonstranten betreffen.
Doch auch im Nationalrat wurden im Sommer bei der Behandlung der Vorlage hauptsächlich Frauenrechte und Kleidervorschriften debattiert. Die Initiative hat mittlerweile auch den Beinamen «Burka-Initiative» erhalten.
Verhüllungsverbot auf kantonaler Ebene
Auf kantonaler Ebene besteht teilweise schon ein Verhüllungsverbot. So haben einige Kantone bereits ein Verbot der Gesichtsverhüllung. In vielen Kantonen gilt zudem ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen.
Der Kanton St. Gallen nahm 2017 aufgrund von Vorstössen der CVP und SVP eine Gesetzesänderung an. Durch diese wurde die Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten mit einer Busse strafbar.
Auch im Tessin besteht seit 2013 ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Durch eine kantonale Volksinitiative wurde damals ein neuer Artikel in die Kantonsverfassung aufgenommen.
Abstimmungsresultat
Die Initiative wurde am 7. März mit 51,21 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,4 Prozent.