Ja zum Verhüllungsverbot: Empfehlung des Bundesrates
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Zudem lanciert er einen indirekten Gegenvorschlag zur Gesichtsverhüllung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat argumentiert, dass die Initiative zu weit gehe.
- Die Initiative greift laut Bundesrat in die Autonomie der Kantone ein.
- Durch den indirekten Gegenvorschlag sollen Probleme der Gesichtsverhüllung gelöst werden.
Nach Ansicht des Bundesrates geht das von der Initiative geforderte flächendeckende Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum zu weit. Mit dem Verhüllungsverbot werde laut Bundesrat das bewährte System der kantonalen Regulierung angegriffen und ein seltenes Phänomen zum Problem gemacht.
Verhüllungsverbot: Symbolische Bedeutung
Grundsätzlich stimmt der Bundesrat der zugrundeliegenden Ansicht der Initiative zu. So sei das Zeigen des Gesichts wichtig im sozialen Austausch und die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen könne Unbehagen auslösen.
Auch stuft der Bundesrat die religiöse Gesichtsverhüllung als Ausdruck fundamentalistischer Strömungen des Islams ein. Somit entspreche die Gesichtsverhüllung nicht unseren demokratischen Werten der Offenheit und des Austausches.
Jedoch ermahnt der Bundesrat in seiner Mitteilung, dass Begegnungen mit vollständig verhüllten Personen in der Schweiz selten seien. Personen, die beispielsweise eine Burka oder einen Nikab tragen, seien hauptsächlich Touristinnen, welche nicht zum gesellschaftlichen Leben beitragen. Zudem seien Bedenken zur Integration und zur Unvereinbarkeit von radikalen Gesinnungen mit Schweizer Werten bereits im Ausländerrecht und Bürgerrecht adressiert.
Mit diesen Überlegungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass ein Verhüllungsverbot auf Bundesebene hauptsächlich eine symbolische Bedeutung hätte. Daher erachtet der Bundesrat die Initiative als unverhältnismässig.
Zur Gleichstellung der Geschlechter
Ein Argument der Initiative ist, mit dem Vorstoss die Gleichstellung der Geschlechter und die persönliche Freiheit zu fördern. Die Vollverschleierung sei ein Symbol einer Gesellschaftsordnung, welches die Unterdrückung der Frau proklamiert.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine Person nicht zur Verhüllung gezwungen werden darf. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der Zwang zur Gesichtsverhüllung bereits als Akt der Nötigung strafbar ist.
Auch argumentiert der Bundesrat, dass die Verhüllung freiwillig und somit nicht Form einer Unterdrückung sein kann. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich betroffene Frauen bei einem Verbot sozial isolieren könnten.
Angriff auf Autonomie der Kantone
Ein weiterer Aspekt, der mit der Initiative angesprochen wird, ist die Verhüllung zur Identifikationserschwerung. Diese Verhüllung, wie sie hauptsächlich an Demonstrationen vorkommt, wird jedoch bereits auf kantonaler Ebene geregelt. Daher ist eine nationale Regelung laut Bundesrat nicht sinnvoll.
Der Bundesrat stört sich generell an der Tatsache, dass die Initiative in die Autonomie der Kantone eingreift. Er ist der Ansicht, dass die Kantone weiterhin entscheiden sollen, ob sie ein Verhüllungsverbot aussprechen wollen. Der Bundesrat befürchtet, dass durch die Initiative für die Kantone zudem Mehrkosten bei der Umsetzung entstehen könnten.
Gegenvorschlag des Bundesrates
Der Bundesrat empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abzulehnen. Gleichzeitig lanciert er aber einen indirekten Gegenvorschlag. Dies, weil durch die Gesichtsverhüllung tatsächlich Probleme entstehen können. Etwa dann, wenn Behörden eine Person identifizieren müssen, dies jedoch durch die Gesichtsverhüllung nicht möglich ist.
Dieser Gegenvorschlag greift nicht in die kantonale Autonomie ein. Dies bedeutet, dass die Kantone die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbieten können, dies aber nicht tun müssen.
Klare Verhaltensregeln
Der Gegenvorschlag soll in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Dieses definiert klare Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Gesichtsverhüllung.
Mit diesen Regeln soll gewährleistet werden, dass Behörden und Ämter ihre Aufgaben erfüllen können und dabei keine Spannungen entstehen. Konkret entsteht durch das Gesetz die Pflicht der Gesichtsenthüllung, um die Identifikation durch eine Schweizer Behörde zu ermöglichen.
Der Gegenvorschlag tritt nur dann in Kraft, wenn die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abgelehnt oder zurückgezogen wird.