Ab Anfang 2025 gilt in der Schweiz ein Verhüllungsverbot
Mit dem Jahreswechsel tritt in der Schweiz das sogenannte Burka-Verbot in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Volk hat 2021 ein Verhüllungsverbot beschlossen.
- Wer sich nicht daran hält, wird ab sofort gebüsst.
- Aber es gibt viele Ausnahmen.
Ab dem heutigen Neujahrstag darf in der ganzen Schweiz an öffentlich zugänglichen Orten niemand mehr das Gesicht verhüllen. Es gilt das vom Volk 2021 beschlossene «Burka-Verbot».
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Sofortbusse von hundert Franken rechen. Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen.
Mit dem Gesichtsverhüllungsverbot wurden in der Schweiz erstmals Kleidervorschriften in der Bundesverfassung festgeschrieben. Tangieren dürfte das neue Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative allerdings nur wenige.
Trifft muslimische Touristinnen
Das Verbot und allfällige Bussen könnten vor allem muslimische Touristinnen treffen, die Gesichtsschleier wie Burka oder Niqab tragen.
Ob Gäste aus dem Nahen und Mittleren Osten aber deswegen der Schweiz fernbleiben, wie von Touristikern befürchtet, blieb zunächst offen.
In der Schweiz leben gegen 400'000 Musliminnen und Muslime. Nur wenige von ihnen verschleiern gemäss dem Bundesrat ihr Gesicht.
Das neue Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative umfasst allerdings nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das Verbot richtet sich auch gegen Hooligans an Sportveranstaltungen oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen.
Vom Egerkinger Komitee
Der frühere SVP-Parteipräsident Marco Chiesa wertete das Verbot nach der mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen gewonnenen Volksabstimmung als «klares Zeichen gegen den radikalen Islam, gegen vermummte Chaoten und für das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Schweiz».
Hinter der 2021 von Volk und Ständen gutgeheissenen Burka-Initiative stand das sogenannte Egerkinger Komitee. Dieses lancierte neben jenem Volksbegehren einst auch die 2009 angenommene Initiative gegen den Bau von Minaretten.
Bereits mehr als die Hälfte der Kantone kennt ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das Tessin setzte als erster Kanton 2016 ein Verhüllungsverbot in Kraft, St. Gallen folgte 2019. Die neuen Bestimmungen des Bundes übersteuern jedoch die kantonalen Gesetze.
Viele Ausnahmen
Das nationale Gesetz sieht eine ganze Reihe von Ausnahmen vom Verhüllungsverbot vor. Erlaubt bleibt etwa die Verhüllung des Gesichts in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zu Halloween, zum Schutz gegen Kälte oder zum Gesundheitsschutz.
Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind.
Auch in Flugzeugen und in diplomatischen und konsularischen Räumen bleiben Gesichtsschleier legal. Zulässig ist die Verhüllung obendrein für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.
Die Schweiz steht mit ihrem landesweiten Verhüllungsverbot anders als bei der Minarett-Initiative nicht alleine da. Frankreich kennt seit 2011 ein Verhüllungsverbot. Österreich, Belgien, Dänemark und die Niederlande folgten.