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Freispruch in Zürich! Tierquälerei «an den Haaren herbeigezogen»

Redaktion
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Zürich,

Eine Hundesitterin wurde angeklagt, weil sie ihren Pflichten mutmasslich nicht gerecht nachkam. Doch das Gericht sprach sie nun der Tierquälerei frei.

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Während die Hunde in der Obhut der Sitterin waren, nahmen sie laut Staatsanwaltschaft stark ab. Einer der Hunde starb kurz darauf. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sitterin kümmerte sich zwei Monate um drei Hunde eines Mannes.
  • Während dieser Zeit sollen die Tiere stark abgenommen haben.
  • Ausserdem verstarb einer der Hunde kurz nach dem Aufenthalt.
  • Die Frau wurde freigesprochen, denn die Vorwürfe seien «an den Haaren herbeigezogen».

Eine Schweizer Hundesitterin wurde wegen Tierquälerei angeklagt: Sie soll ihren Pflichten nicht ausreichend nachgegangen sein. Das Gericht entschied nun jedoch, dass es keinerlei Anzeichen dafür gab und sprach die Frau frei.

Die Anschuldigungen gegen die Frau waren schwerwiegend: Sie soll den Hunden Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Doch diese Behauptungen bezeichnete die Richterin letztlich laut «Landbote» als «an den Haaren herbeigezogen».

Grund der Anklage

Was ist passiert? Im November 2019 nahm die 36-jährige selbstständige Hundesitterin drei Hunde eines Mannes aus dem Kanton Zürich in ihre Obhut. Nach einigen Wochen bemerkte sie, dass die von dem Besitzer vorgeschriebene Futtermenge für die Hunde zu gering war. Deshalb erhöhte sie diese und teilte das dem Herrchen mit. Der Kläger behauptete, dass seine Tiere in ihrer Obhut deutlich abgenommen hätten.

Des Weiteren litt einer der Hunde unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und musste Medikamente einnehmen. Sein Zustand verschlechterte sich während seines Aufenthalts bei der Hundesitterin deutlich. Kurz nach seiner Rückkehr zum Besitzer musste er eingeschläfert werden – er hatte Krebs.

Hund starb wenige Tage nach seiner Rückkehr

Hätte die Hundesitterin mit dem Tier zum Arzt gehen sollen? Sie betont laut «Landbote»: «Das Verhalten des Hundes war bis zum Schluss des Aufenthalts bei mir normal.» Sie bemerkte lediglich eine leichte gelbliche Verfärbung in den Augen des Tieres kurz vor seiner Abreise. Dabei handelt es sich um ein mögliches Anzeichen für ernsthafte Leberprobleme.

Haben Sie schon einmal ein fremdes Tier gesittet?

Nachdem der Hund zu seinem Halter zurückgekehrt war, verschlechterte sich sein Zustand rapide: Plötzlich erbrach er sich, hatte Durchfall und kollabierte.

Der Besitzer brachte ihn jedoch erst am nächsten Tag zum Tierarzt. Dort musste er aufgrund seines schlechten Zustands und der fortgeschrittenen Krebserkrankung eingeschläfert werden.

Von all diesen Anschuldigungen wurde die 36-jährige ausgebildete Tierpflegerin freigesprochen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann an das Obergericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #1724 (nicht angemeldet)

Wenn der Hund Krebs hatte konnte niemand vorraus sagen wie lange er noch lebt. Da kann man die Hundesitterin wirklich keine Schuld geben.

Luxy-1

Scheint mir eher so als hätte der Besitzer Probleme mit dem Verlust des Tieres klar zu kommen und sucht nun einen Sündenbock. Wahrscheinlich hätte es auch Nichts geändert wenn er früher zum Tierarzt gegangen wäre, denn wenn Krebs sich einmal ausgebreitet hat ist schwer Dagegen anzukommen. Vielleicht wollte der Hund auch warten bis sein Besitzer zurück ist, um sich noch verabschieden zu können und hat sich deshalb nichts anmerken lassen.

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