Genf verbietet Hass-Symbole im öffentlichen Raum
Im Kanton Genf spricht sich die Stimmbevölkerung klar für ein Verbot von extremistischen Symbolen im öffentlichen Raum aus.
Das Wichtigste in Kürze
- In Genf werden Hass-Symbole in der Öffentlichkeit künftig verboten.
- Eine Einführung des Ausländerstimmrechts wurde dagegen abgelehnt.
- Auch abgelehnt wurden Vorlagen zu Sterbehilfe und Arbeitsbedingungen für Kita-Mitarbeiter.
Wer im Kanton Genf in der Öffentlichkeit Hass-Symbole wie das Hakenkreuz zeigt, macht sich künftig strafbar. Das Stimmvolk hat ein entsprechendes Gesetz am Sonntag deutlich angenommen. Eine Vorlage zur Ausweitung des Ausländerstimmrechts scheiterte hingegen an der Urne.
Genf ist der erste Kanton in der Schweiz, der in seiner Verfassung ein Verbot der Zurschaustellung oder des Tragens von extremistischen Symbolen und Emblemen im öffentlichen Raum verankert. Das Gesetz stiess bei den Genferinnen und Genfer auf breite Akzeptanz.
104’520 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger (84,7 Prozent) legten ein Ja in die Urne. Lediglich 18’899 Personen (15,3 Prozent) lehnten die Vorlage ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,1 Prozent.
Breite Unterstützung von allen Genfer Parteien ausser der SVP
Abgesehen von der SVP unterstützten alle Genfer Parteien die Vorlage. Dabei stammte die Forderung ursprünglich aus deren Reihen. Urheber des Entwurfs war der damalige Genfer SVP-Grossrat und heutige Nationalrat Thomas Bläsi.
Die SVP wechselte jedoch den Kurs. Während die Abgeordneten im Grossen Rat das Gesetz unterstützten, argumentierten die Delegierten der Genfer SVP später, dass ein solches Verbot unmöglich umzusetzen sei.
Mit diesem Verbot ist der Kanton Genf bei der Umsetzung schneller als der Bund. Denn auch auf nationaler Ebene sollen rassistische, gewaltverherrlichende und extremistische Symbole in der Öffentlichkeit verboten werden. Nach dem Ständerat Ende Dezember hiess der Nationalrat im April eine entsprechende Motion gut.
Auch im Kanton Freiburg gibt es einen entsprechenden Vorstoss. Im März hatte sich das Kantonsparlament gegen den Willen der Regierung für ein Verbot von Nazisymbolen ausgesprochen.
Ausweitung des Ausländerstimmrechts abgelehnt
Weiter lehnte am Sonntag eine klare Mehrheit der Genfer Stimmbevölkerung eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts ab. 74’580 Genferinnen und Genfer (60,9 Prozent) sagten Nein zur Initiative der Linken mit dem Titel «Une vie ici, une voix ici» («Ein Leben hier, eine Stimme hier»). 47’911 Stimmbürger (39,1 Prozent) legten ein Ja in die Urne.
Die FDP, die Mitte, die SVP und das Mouvement cityoyen genevois (MCG) bekämpften die Initiative, die dem Volk ohne Gegenvorschlag vorgelegt wurde.
Bei einer Annahme dieser Vorlage hätten in Genf wohnende Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren in der Schweiz aufhalten, künftig das aktive und passive Wahlrecht auf kantonaler Ebene erhalten. Damit hätte der Kanton, der mit knapp 42 Prozent den höchsten Ausländeranteil der Schweiz aufweist, ausländischen Staatsangehörigen mehr politische Rechte als anderswo in der Schweiz gewährt.
Gegenwärtig haben Ausländerinnen und Ausländer in Genf das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Auf kantonaler Ebene gewähren in der Schweiz nur die Kantone Neuenburg und Jura Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht.
Gesetzesänderungen abgelehnt
Bei den beiden anderen Vorlagen ging es um Gesetzesänderungen, welche die neue rechte Mehrheit im Grossen Rat angenommen hatte und gegen die das Referendum ergriffen wurde. Die Abstimmungen betrafen die Sterbehilfe und die Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten. In beiden Bereichen bleibt alles beim Alten.
Die Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen in privaten Kinderkrippen werden nicht angetastet. Die Krippen bleiben verpflichtet, einen Gesamtarbeitsvertrag oder die Branchengepflogenheiten einzuhalten.
Von rechter Seite wurde argumentiert, dass mit einer Lockerung der Arbeitsbedingungen mehr Krippenplätze geschaffen würden. Die Stimmbevölkerung lehnte das entsprechende Gesetz mit 68’452 Nein-Stimmen (56,9 Prozent) und 51’772 Ja-Stimmen (43,1 Prozent) ab.
Deutlich fiel das Resultat auch beim Thema Sterbehilfe aus. 89’037 Personen (76,6 Prozent) waren gegen ein neues Gesundheitsgesetz, das die Möglichkeit der Sterbehilfe in Genfer Alters- und Pflegeheimen infrage gestellt hätte. 27’255 Personen (23,4 Prozent) legten ein Ja in die Urne.