Hund baut Autounfall – Besitzerin vor Gericht
Ein Hund kommt in Saas-Fee mit der Pfote aufs Gaspedal – das Auto schiesst mit Vollgas nach hinten. Zwei Menschen werden verletzt. Der Fall kommt vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ärztin wird wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt.
- Ihr Hund ist im Winter 2021 mit der Pfote aufs Gaspedal gestossen.
- Zwei Menschen wurden verletzt. Sie fechtet den Gerichtsentscheid an.
Ein skurriler Gerichtsfall beschäftigt das Wallis: In Saas-Fee sind zwei Menschen von einem Hund angefahren worden. Die Besitzerin kümmerte sich nicht um die Verletzten, sondern fuhr davon. Nach der Anzeige holt sie sich einen Anwalt, berichtet der «Tages Anzeiger».
Mit Vollgas nach hinten
Doch beginnen wir von vorne: Eine Ärztin verbringt die Winterferien 2021 mit ihrem Mann und ihren zwei erwachsenen Kindern in einem teuren Hotel in Saas-Fee. Bei der Abreise geschieht dann der Unfall. Mann und Kinder sind schon mit einem Teil des Gepäcks vorgegangen. Die Frau mit Wohnsitz in Zürich bleibt mit dem Hund zurück.
Sie setzt sich auf den Beifahrersitz und wartet auf den Portier, welcher den Rest des Gepäcks einladen soll. Da drückt der Labrador mit seiner Pfote aufs Gaspedal. Der Wagen fährt «mit voller Leistung nach hinten, kollidiert mit der Mauer und der Glasschiebetür am Eingang». So steht es im Polizeibericht geschrieben.
Bei dem Unfall werden zwei Menschen verletzt: der Portier und eine deutsche Touristin. Der knapp 30-jährige Portier wird eingeklemmt und holt sich dabei einen doppelten Unterbeinbruch und einen Bänderriss. Die Touristin kann zwar zur Seite springen, doch bricht sich dabei das Handgelenk.
So weit, so gut. Doch was der Zürcher Ärztin dann die Anzeige einbringt, ist ihre nächste Aktion: Anstatt sich um die Verletzten zu kümmern, bittet sie um ein Taxi. Als der Hoteldirektor empört reagiert, ruft sie ihren Mann an. Dieser bestellt ihr ein Taxi und sie verlässt den Unfallort.
Ärztin fichtet Gerichtsentscheid an
Sie wird von der Staatsanwaltschaft wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Anstatt die milde Strafe zu bezahlen. fechtet sie den Entscheid an. Nun wird das Kantonsgericht Wallis Ende Januar über den Fall entscheiden müssen.
Die Anklage wurde während des Verfahrens noch um den Vorwurf der fahrlässigen einfachen Körperverletzung erweitert. Entschuldigt hat sich die Ärztin bei den Opfern auch nie, schreibt der «Tages Anzeiger» weiter.
Der Anwalt der Frau argumentiert, dass nicht beweisbar sei, dass der Hund den Unfall ausgelöst hatte. Eher liege der Fehler beim Fahrer – dieser habe ja den Schlüssel stecken lassen und den Rückwärtsgang eingestellt. Ausserdem sei die Frau ebenfalls verletzt und in Schock gewesen. In diesem Zustand hätte sie sich nicht um die Verletzten kümmern können.