Vor dem Bundesstrafgericht beginnt am Dienstag der Berufungsprozess wegen qualifizierter Geldwäscherei im Zusammenhang mit Geldern der bulgarischen Mafia.
Der Credit Suisse wird vorgeworfen, für eine bulgarische Drogenhändlerbande Geld gewaschen zu haben. Der Prozess ist für kommenden Februar angesetzt. (Archivbild)
Der Credit Suisse wird vorgeworfen, für eine bulgarische Drogenhändlerbande Geld gewaschen zu haben. Der Prozess ist für kommenden Februar angesetzt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Nach der Übernahme der Credit Suisse steht nun die UBS neben zwei weiteren Angeklagten vor Gericht. Die UBS versuchte vor kurzem, die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu erreichen. Die Bank argumentierte, dass die Übernahme der Credit Suisse die gleichen Folgen haben sollte wie der Tod einer natürlichen Person in einem Verfahren. Mit anderen Worten, das Verschwinden der Nummer zwei der Bank-Branche sollte die Strafverfolgung zum Erlöschen bringen.

In einer Entscheidung von Mitte August 2024 wies die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts diese Sichtweise zurück. Sie betonte, dass der Fusionsvertrag nicht nur die Übernahme des verwalteten Kapitals, des Personals und der Geschäftsräume der Credit Suisse vorsehe, sondern auch deren Stellung in allen Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren.

UBS teilte vergangene Woche mit, dass sie beabsichtigt, sich vehement zu verteidigen. Sie bestätigte, an der Berufung festzuhalten, wie sie nach Zustellung des begründeten Entscheids der ersten Instanz im Oktober 2023 angezeigt hatte.

CS sollte 21 Millionen Franken zahlen

Die Credit Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt. Diese entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse der Beschlagnahmung entgangen sind. Die Bank wurde der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden, weil sie Gelder des Clans von Evelin Banev angenommen hatte.

Die vier weiteren Angeklagten erhielten im erstinstanzlichen Verfahren bedingte beziehungsweise teilbedingte Strafen. Eine der Angeklagten, eine ehemalige Fondsmanagerin der Credit Suisse, ist inzwischen verstorben.

Die Bank und zwei der drei verbleibenden Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Bundesanwaltschaft (BA) machte Anschlussberufung, die jedoch lediglich das Urteil in Bezug auf die Bank betrifft. Sie hatte vor der Strafkammer für die Bank die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert. (Fall CA.2023.20)

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