Justitia et Pax gegen Anti-Terror-Gesetz

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Bern,

Die Nationalkommission Justitia et Pax der Schweizerische Bischofskonferenz empfiehlt, das Gesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) abzulehnen. Das Gesetz stelle grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage, missachte den Grundsatz der Gewaltenteilung und kehre die Beweislast um.

Anti-Terror-Gesetz
Anti-Terror-Gesetz: Mit der Annahme des Gesetzes kann die Polizei bei konkreter Gefahr beispielsweise eine Ausgangssperre verhängen. - Keystone

Das Gesetz sei deshalb aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen und das Referendum zu unterstützen, teilte Justitia et Pax, die für die Abstimmungsempfehlung der Schweizerischen Bischofskonferenz zuständig ist, am Dienstag mit.

Das Gesetz berge die Gefahr, dass die Freiheit und einzelne Menschenrechte von Randgruppen, politischen und religiösen Gruppierungen sowie von Minderheiten unzulässig verletzt würden, argumentiert Justitia et Pax. Um mögliche Gefahren abzuwehren, würden Freiheitsrechte in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt. Über das PMT wird in der Schweiz am 13. Juni abgestimmt.

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