Milde für Raser: Bundesgericht bremst Freiheitsstrafe aus
Ein Raser im Tessin erhält eine Geldstrafe statt Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigt damit ein Urteil, das auf einer neuen Gesetzesregelung basiert.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Tessiner Staatsanwaltschaft im Fall eines Raserdeliktes abgewiesen. Es bestätigte damit das Urteil des Appellationsgerichts, das einem Raser eine bedingte Geldstrafe auferlegt hatte.
Der Lenker war im Jahr 2020 mit 188 km/h auf der A2 unterwegs gewesen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h.
Neue Regelung für Raser
Das Urteil basiert auf einer neuen Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz, die im Oktober 2023 in Kraft trat. Die Regelung erlaubt bei Ersttätern eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe; Voraussetzung ist, dass keine schweren Verkehrsdelikte in den letzten zehn Jahren vorliegen.
Auch in der Schweiz kann sich jeder Bekloppte solche «Sportwagen» mieten und Unschuldige gefährden.
— Dominique van Byke (@domdada) October 4, 2023
Aber keine Angst, zum Glück wird bei uns das Tempo von E-Bikes und Trottinetts per Gesetz limitiert.#sardinien #ferrari #lamborghini #raser #visionzeropic.twitter.com/voP9jdEIOS
Die neue Bestimmung gibt Gerichten mehr Ermessensspielraum. Sie können die Umstände des Einzelfalls besser berücksichtigen.
Im konkreten Fall wandelte das Appellationsgericht die Strafe der ersten Instanz um. Aus 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurden 180 Tagessätze Geldstrafe.
Ahndung von Raserdelikten in der Schweiz
Allgemein gelten strenge Regeln für Raser. Als solcher gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, zusätzlich droht ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren.
Bei Wiederholungstätern kann der Entzug bis zu zehn Jahre dauern. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden.