Vor fünf Jahren stiess ein Mann einen Menschen von einer Klippe. Das Bundesgericht bestätigte seine 16-jährige Freiheitsstrafe.
Das Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne.
Das Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Walliser Mörder muss 16 Jahre hinter Gitter.
  • Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 33-jährigen Mannes abgewiesen, der im Jahr 2013 seinen Rivalen von einer Klippe im Kanton Wallis stiess. Seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen Mordes und Drohung ist somit rechtskräftig.

Der Verurteilte stiess das Opfer 120 Meter in die Tiefe. Die Leiche wurde unterhalb der Klippe bei der Kapelle von Pontis VS gefunden. Das Drama war die Folge einer Auseinandersetzung von zwei Männern, die um die gleiche Frau buhlten.

Anspruch auf rechtliches Gehör

Der Beschwerdeführer machte vor dem Bundesgericht eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend. Das Kantonsgericht Wallis hatte den Antrag abgewiesen einen Zeugen zu befragen. Dieser sollte belegen, dass das Opfer Suizid begangen hatte.

In einem heute Mittwoch publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass das Kantonsgericht die Zeugen befragen durfte, ohne in Willkür zu verfallen.

Weiter schreiben die Lausanner Richter in ihren Erwägungen, die Vorinstanz habe die Aussagen einer Freundin des Beschwerdeführers nicht willkürlich gewürdigt. Nach dem Mord hatte der Täter die Geschehnisse seiner Geliebten und deren Freundin erzählt. Letztere hatte gemäss Bundesgericht keinen Grund den Beschwerdeführer zu belasten.

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