Wettbewerbskommission: Postfinance kann Befragungen nicht stoppen
Das Bundesgericht ist auf Beschwerden der Postfinance nicht eingetreten. Die Befragungen in der Untersuchung der Wettbewerbskommission werden nicht gestoppt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Postfinance wollte mit Zeugenbefragungen im Fall des Apple-Pay-Boykotts verhindern.
- Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden des Unternehmens nicht eingegangen.
- Die Befragungen beziehen sich auf einen Mitarbeiter und den früheren Twint-CEO.
Das Bundesgericht ist auf zwei Beschwerden der Postfinance nicht eingetreten. Damit wollte das Finanzunternehmen die Befragung von Zeugen in der Untersuchung des Apple-Pay-Boykotts verhindern. Die Weko untersucht, ob Postfinance wettbewerbswidrige Absprachen getroffen das bargeldlose Bezahlsystem Twint bevorzugt hat.
Befragungen dürfen sich nicht belasten auswirken
Die Beschwerden richteten sich gegen die Befragung des früheren CEOs von Twint und eines Mitarbeiters der Postfinance. Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte die Zeugeneinvernahmen als zulässig erachtet.
Allerdings räumte es ein, dass sich die Befragungen auf Angaben «rein tatsächlicher Art» beschränken müssten. Sie dürften sich für die Postfinance im Hinblick auf eine allfällige Sanktion nicht direkt belastend auswirken. Der Grund dafür liegt im Verbot der Selbstbelastungszwangs.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden nicht eingetreten, weil es sich lediglich um Zwischenentscheide handelt. Zudem würde der Postfinance kein Nachteil daraus erwachsen, der nicht wieder gut zu machen wäre. Eine allfällige Verwertung nicht zulässiger Beweise kann gemäss dem Lausanner Gericht später im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden.
Wettbewerbskommission eröffnet Untersuchung Ende 2018
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete im November 2018 eine Untersuchung wegen unzulässiger Wettbewerbsabsprachen. Damals lehnten verschiedene Banken die Zusammenarbeit mit dem Apple-Bezahlsystem ab und kooperierten nur mit Twint.