Verrechnungssteuer: SP-Marti gegen «Sonderrechte für Grosskonzerne»
Grosskonzerne und Steuerkriminalität fördern? Samira Marti (SP/BL) erklärt im Gastbeitrag, wieso sie am 25. September Nein zur Verrechnungssteuerreform stimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bund und Parlament wollen mit der Änderung des VstG den Fremdkapitalmarkt stärken.
- Die baselländer SP-Nationalrätin Samira Marti spricht sich gegen die Vorlage aus.
- Die Reform hilft in erster Linie den Grosskonzernen, erklärt sie im Gastbeitrag.
Bereits zum zweiten Mal stimmen wir in diesem Jahr über eine Steuervorlage ab, die wirtschaftlich keinen Nutzen hat und zu hohen Steuerausfällen führen würde. Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer sollen Grosskonzerne wieder neue Sonderrechte erhalten.
Sie werden begünstigt, wenn sie sich Geld auf dem Kapitalmarkt leihen. Gleichzeitig steigt die Steuerkriminalität, da das Sicherheitsziel der Verrechnungssteuer wegfällt. Wieder einmal sind es die Bürger, die die Kosten von 600 bis 800 Millionen bezahlen sollen.
Bevölkerung stimmte bereits im Februar Nein
Bei der Abstimmung über die Stempelsteuer Anfang des Jahres sprachen sich zwei Drittel der Stimmbevölkerung gegen neue Sonderrechte für Grosskonzerne aus.
Mit der Verrechnungssteuer kommt am 25. September eine ähnliche Vorlage zur Abstimmung: Rund 200 Konzerne sollen bei der Kapitalbeschaffung bevorzugt werden. Das sind gerade einmal 0,03 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz. KMU profitieren nicht davon, da sie sich nicht über Anleihen finanzieren.
Verrechnungssteuer: Kosten werden kleingeredet
Darüber hinaus werden die finanziellen Auswirkungen kleingeredet. Bei einem Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent belaufen sich die Verluste nach Angaben des Bundes auf 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr. Es wird behauptet, dass dieses Geld die Schweizer Wirtschaft stärken würde.
Tatsache ist jedoch, dass knapp 500 Millionen Schweizer Steuergelder direkt ins Ausland fliessen – genauer gesagt in die Taschen von Steuerkriminellen und Grossinvestoren. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre eine Abschaffung also wirkungslos. Die Bevölkerung müsste erneut die zusätzlichen Kosten tragen.
Steuerkriminalität wird gefördert
Schliesslich fördert diese Vorlage die Steuerkriminalität. Der Bundesrat schreibt klar: «Die Verrechnungssteuer dient in erster Linie der Eindämmung der Steuerhinterziehung».
Während die Steuer für die Sparkonten der Bevölkerung beibehalten wird, soll sie für Grossanleger und Vermögensverwalter abgeschafft werden. So haben sie keinen Anreiz mehr, die Steuern nicht zu hinterziehen. Diese Sonderbehandlung lehne ich ab.