Taxi

Taxi ist steuerlich kein öffentliches Verkehrsmittel

AFP
AFP

Deutschland,

Wer mit dem Taxi zur Arbeit fährt, kann lediglich die übliche Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.

Taxis vor dem Hauptbahnhof Berlin
Taxis vor dem Hauptbahnhof Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesfinanzhof beschränkt Fahrtkostenabzug auf Entfernungspauschale.

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, gelten Taxen hier nicht als öffentliche Verkehrsmittel, deren Kosten stets in voller Höhe absetzbar sind. (Az: VI R 26/20)

Damit wiesen die obersten Finanzrichter einen Geschäftsführer eines Warenhauses in Thüringen ab. Weil er seit 2007 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst Auto fahren kann, fuhr er die sieben Kilometer zur Arbeit mit dem Taxi. Bus und Bahn seien für seine beruflichen Anforderungen nicht flexibel genug, und die Fahrten dauerten auch zu lange.

Für die Taxifahrten gab er 2016 rund 6400 Euro aus, 2017 waren es 2670 Euro. Diese machte er steuerlich als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte nur die übliche Entfernungspauschale an, hier 500 Euro pro Jahr.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gender-Budgeting
12 Interaktionen
Gleichstellung
68 Interaktionen
Latten weg!

MEHR IN NEWS

a
14-Jähriger stirbt
d
18 Interaktionen
Nach WM-Gold
Selenskyj
41 Interaktionen
Abfuhr an Trump
München
3 Interaktionen
Attentat

MEHR TAXI

Taxi
12 Interaktionen
Zeugenaufruf
P. Diddy
Taxi-Trick
GN Taxi Köln
1 Interaktionen
Ab Montag

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Granit Xhaka
1 Interaktionen
Spitzenspiel
2 Interaktionen
Berlin
rezession
15 Interaktionen
München
BVB
5 Interaktionen
Krisen-Saison