Britney Spears erhält die Kontrolle über ihr gesamtes Vermögen

Nau Prominews
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USA,

Britney Spears streitet noch immer mit ihrem Vater vor Gericht über finanzielle Fragen. Dabei errang ihr Anwalt nun einen Sieg.

Vor Britney Spears liegen noch viele Schlachten mit ihrer Familie.
Vor Britney Spears liegen noch viele Schlachten mit ihrer Familie. - DFree/Shutterstock.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Britney Spears (40) hat nun die Vollmacht über ihr Vermögen.
  • Einige finanzielle Fragen sind jedoch noch nicht geklärt.
  • Das letzte Wort im Vormundschaftsstreit mit ihrem Vater ist noch nicht gesprochen.

Zwischen Britney Spears (40) und ihrem Vater Jamie Spears (69) ist vor Gericht das letzte Wort noch nicht gesprochen worden. Die Vormundschaft ist beendet, einige finanzielle Fragen sind allerdings noch zu klären.

Die Richterin in Los Angeles entschied am Montag, dass Britney die volle Kontrolle über ihr Millionenvermögen haben soll. Bei der Anhörung lieferten sich die Anwälte von Vater und Tochter Spears ein wildes Wortgefecht. Das berichtete unter anderem der «Hollywood Reporter».

Jamies Anwalt, Alex Weingarten, war entschieden dagegen, Britney die volle finanzielle Kontrolle zu geben: «Erinnern wir uns, warum es dieses Konservatorium gab. Ms. Spears ging unverantwortlich mit ihrem Geld um.» Britneys Anwalt, Mathew Rosengart, stellte daraufhin klar, dass das Konservatorium nun aber beendet sei.

Britney Spears: Was ist mit den Anwaltskosten ihres Vaters?

Die Frage, ob Britney Spears die Anwaltskosten ihres Vaters übernehmen muss konnte noch nicht geklärt werden. Jamie Spears' Anwaltskosten sollen sich im siebenstelligen Bereich befinden.

Rosengart schrieb dazu in seinem Widerspruch, dass Jamie Spears' Anwälte bereits in Millionenhöhe bezahlt wurden. Das Gericht solle nun die Angemessenheit weiterer Zahlungen prüfen. «Andernfalls wird Frau Spears letztendlich gezwungen sein, noch mehr Zeit und Geld aufzuwenden. Dabei noch mehr Geld zurückzufordern, als sie bereits zurückfordern muss», so Rosengart.

Die nächsten zwei Anhörungen sind für den 16. März und den 27. Juli festgesetzt.

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