Meghan Markle muss nicht Namen von Freundinnen veröffentlichen
Das Wichtigste in Kürze
- Meghan Markle muss vorerst nicht die Namen von fünf Freundinnen preisgeben.
- Die Frauen beschrieben Markle in einem Interview als fürsorglich und bodenständig.
- Die Veröffentlichung der Namen könnte zu einem späteren Zeitpunkt nötig sein.
Teilsieg vor Gericht: Meghan Markle (39) muss vorerst nicht die Namen von fünf Freundinnen preisgeben, die einem US-Magazin ein Interview gegeben hatten. Möglicherweise sei die Veröffentlichung der Namen aber zu einem späteren Zeitpunkt nötig. Dies sagte ein Richter am Mittwoch in einem laufenden Verfahren in London.
Die Frauen hatten die Ex-Schauspielerin im vergangenen Jahr im «People Magazine» als fürsorglich und bodenständig beschrieben. Im Gegensatz zu Berichten in einigen Boulevardblättern.
Die «Mail on Sunday» hatte gedroht, die Namen der Frauen zu veröffentlichen, die zum engsten Kreis der Herzogin gehören sollen. Sie könnten als Zeugen aussagen, argumentierte die Zeitung.
Doch Meghan fürchtete um das «emotionale und psychische Wohlergehen» ihrer Freundinnen. Die ehemalige Schauspielerin erklärte: «Jede dieser Frauen ist eine Privatperson, junge Mutter und jede hat das Grundrecht auf Privatsphäre.»
Meghan Markle wegen Brief in Persönlichkeitsrecht verletzt
Bei der Klage gegen die «Mail on Sunday» geht es eigentlich um einen handgeschriebenen Brief Meghans. Dieser war an ihren Vater, Thomas Markle, gerichtet. Das Blatt hatte das Schreiben in Auszügen veröffentlicht. Die 39-Jährige fühlt sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Meghans Vater (76) hatte den Brief nach eigenen Angaben selbst an die Boulevardzeitung weitergegeben. Er fühlte sich durch das Interview im «People Magazine» in ein schlechtes Licht gerückt fühlte.
Die Anwälte der «Mail» argumentieren, Meghan habe das Interview offenbar abgesegnet und damit selbst die Öffentlichkeit in der Sache gesucht. Die Herzogin bestreitet das. Sie will von der Initiative ihrer Freundinnen nichts gewusst haben.