Neu haben auch Kita-Mitarbeiterinnen, Trainer oder Musiklehrer die Pflicht, einen konkreten Verdacht auf Gefährdung zu melden.
Kinder sollen mit den neuen Regeln besser geschützt werden.
Kinder sollen mit den neuen Regeln besser geschützt werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Gefährdungsmeldungen gelten ab 2019 neue Regeln.
  • Nun haben beispielsweise auch Kita-Mitarbeiterinnen oder Trainer eine Meldungspflicht.
  • Ein Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung muss der Kindesschutzbehörde Kesb gemeldet werden.
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Für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb gelten ab 2019 neue Regeln. Ab dann haben nicht nur Lehrpersonen und Sozialarbeiter, sondern neu auch Kita-Mitarbeiterinnen oder Trainer die Pflicht, einen konkreten Verdacht auf eine Gefährdung zu melden.

Das Parlament hatte eine Änderung des Zivilgesetzbuches im Dezember gutgeheissen. Am Mittwoch setzte sie der Bundesrat per 1. Januar 2019 in Kraft.

Demnach haben amtliche Personen wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter die Pflicht, der Kesb eine Meldung zu machen, wenn ein konkreter Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung vorliegt. Dasselbe gilt neu auch für Berufsleute, die regelmässig mit Kindern arbeiten, etwa Angestellte von Kindertagesstätten, Trainer oder Musiklehrkräfte.

Kleine Kinder besser schützen

Damit sollen Kleinkinder besser geschützt werden, die selten in Kontakt mit Lehrkräften oder Sozialarbeitern kommen. Massgebend ist, dass es konkrete Hinweise gibt, dass die körperliche, seelische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist, wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Justiz heisst.

Ein Melderecht erhalten neu Fachleute, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, etwa Anwälte, Psychologen oder Ärztinnen und Ärzte. Sie können sich an die Kesb wenden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Heute konnten diese Personen nur Meldung erstatten, wenn eine strafbare Handlung vorliegt.

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