In der «Arena» wird die Neuregelung der Untermiete diskutiert. Die Pro-Seite will damit Missbrauch bekämpfen, SP-Badran sagt, dieser sei schon heute verboten.
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Jacqueline Badran bekmäpft die beiden Mietrechts-Vorlagen. - srf, keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SP-Badran will in der «Arena» die Mieter, die «Milchkühe der Nation», schützen.
  • Die Gegenseite plädiert für die Neuregelung der Untermiete – zum Schutz der Untermieter.
  • Grünen-Töngi bezeichnet es als «Illusion», dass so Missbrauch bekämpft wird.
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Gleich über zwei Änderungen des Mietrechts wird am 24. November abgestimmt: Einerseits geht es um die Kündigung wegen Eigenbedarfs, andererseits um Regeln für die Untermiete. Letztere diskutierten in der «Arena» Vertreter von Eigentümern intensiv mit Vertretern von Mietern.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran holt zu Beginn weit aus: «Die Mieter sind die Milchkühe der Nation.» In diesem Kontext müsse man die Vorlagen betrachten. Sie erklärt, dass die Mieten nicht vom Markt bestimmt werden dürften, sondern dass es eine Kostenmiete mit Renditendeckel gebe. Seit 2008 hätten die Mieten wegen der tiefen Zinsen sinken müssen, seien aber gestiegen.

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Grünen-Nationalrat Michael Töngi in der «Arena». - srf

Bei Mieterwechseln hätten die Vermieter den Mietzins einfach erhöht, obwohl das verboten wäre. Die Immobilienwirtschaft habe gemerkt, dass ihr dabei aber nichts passiere. «Deshalb schaut sie nun, wie sie den Leuten einfacher künden kann, um die Mieten zu erhöhen.»

Auch Grünen-Nationalrat Michael Töngi ist sich sicher: «Es geht darum, die Kündigungen zu erleichtern.» Die Vorlage will die Regeln für die Untermiete präzisieren: Der Mieter muss die Bewilligung vom Vermieter schriftlich haben. Zudem kann der Vermieter die Untermiete leichter verbieten. Verstösst der Mieter gegen die Regeln, darf der Vermieter das Verhältnis nach einer Mahnung mit einer 30-tägigen Frist kündigen.

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Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller in der «Arena». - srf

Für die Gegenseite bringt das «Klarheit und Sicherheit», sagt Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller. Die Änderungen dienten beiden Seiten. FDP-Nationalrat Olivier Feller nennt Transparenz und Fairness als weitere Vorteile. Die Vorlage sei «gut für alle».

SVP-Steinemann in «Arena»: In Zürich ist Untermiete auf ein Jahr beschränkt

Ein Argument, dass die Pro-Seite oft bringt: Links-regierte Städte haben bereits strengere Regeln. SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann sagt in der «Arena»: «In Zürich braucht es für die Untermiete bereits das schriftliche Einverständnis, und sie ist auf ein Jahr beschränkt.» Lausanne habe die Untermiete in städtischen Liegenschaften gar ganz verboten, ergänzt Feller. Und zur Schriftlichkeit der Bewilligung rate sogar der Mieterverband.

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FDP-Nationalrat Olivier Feller in der «Arena». - srf

Sarah Brutschin ist Vorstandsmitglied dieses Verbands und sagt, die Schriftlichkeit sei nicht das Problem. Dass die Bewilligung aber auf Papier unterschrieben sein muss, findet sie «nicht nötig». Ein Mail oder eine Whatsapp-Nachricht würde ausreichen. Steinemann hingegen bezeichnet dies als «nicht seriös».

Auch Badran findet, wenn es nur um die Schriftlichkeit ginge, hätte sie nicht das Referendum ergriffen. «Ihr wollt aber noch viel mehr.»

Zum Beispiel 2-Jahresfrist, die Töngi kritisiert: Sie würde für viele zum Problem werden, beispielsweise in Wohngemeinschaften. Dass man dort alle zwei Jahre eine Bewilligung brauche, sei ein «Damoklesschwert».

«Arena»: FDP-Feller will Untermieter vor Missbrauch schützen

Häberli-Koller aber argumentiert, dass man auch längere Untermietverhältnisse haben könne, man müsse bloss miteinander reden. Die Stadt Zürich erlaube zudem bloss einmalige Untermieten von bloss einem Jahr. Badran erwidert, dass das bloss beim dauerhaften Auszug des Hauptmieters gelte. WGs seien deshalb nicht betroffen.

Ein weiteres Argument der Befürworter ist die Bekämpfung von Missbrauch. In der «Arena» sagt Feller: «Wir wollen nicht, dass Untermieter abgezockt werden.» Der Untermietzins müsste nämlich im schriftlichen Einverständnis vom Vermieter erwähnt werden. Steinemann ergänzt, dass Untermiete lukrativ und attraktiv sei, es gebe Abzocke zulasten des Vermieters.

Wie wirst du zur Vorlage zur Neuregelung der Untermiete abstimmen?

Feller unterstreicht das Argument mit dem Fall eines Mieters, der seine Wohnung für fast das Doppelte seines Mietzinses untervermietet hatte. Badran, die sich stark für den Schutz von Mietenden vor Abzocke einsetzt, überzeugt das Argument nicht: «Alles, was Sie sagen, ist schon heute verboten. Man darf keinen Gewinn machen.»

Auch Töngi findet das Argument nicht gut: «Wer bewusst Missbrauch begeht, der wird das wohl nicht hinschreiben.» Das Problem, die überrissenen Untermietzinsen zu entdecken, bleibe zudem bestehen. Er sagt: «Dass damit Missbrauch bekämpft wird, ist eine Illusion.»

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