Für Kryptowährungen wie Bitcoin gelten bald neue Bestimmungen. Der Bundesrat setzt erste Gesetzesänderungen rund um Blockchain per 1. Februar in Kraft.
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Bitcoin Elon Musk: Nach dem Tweet des Tesla-Gründers ist die Kryptoährung stark gefallen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Februar setzt der Bundesrat erste Gesetzesänderungen rund um Blockchain in Kraft.
  • Verabschiedet wurden diese einstimmig vom Parlament in der Herbstsession.
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Der Bundesrat setzt erste Gesetzesänderungen, welche die Rahmenbedingungen für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie-Industrie (DLT) verbessern sollen, per 1. Februar 2021 in Kraft. Das Parlament hatte diese in der Herbstsession verabschiedet.

Als Erstes wirksam werden diejenigen Elemente der Vorlage, welche die Einführung von Registerwertrechten ermöglichen. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit.

DLT-Vorlage tritt Anfang August

Zudem müssen sich ab Februar nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen. Gemäss aktueller Rechtslage müssen sich sämtliche Finanzdienstleister bis zum 25. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anschliessen.

Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage werden laut dem Bundesrat voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft treten.

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Mehrere Netzwerkkabel in einem Serverraum. - dpa

Mitte Oktober startete die Regierung die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Mantelverordnung. Die Frist dauert bis am 2. Februar 2021.

Eine Blockchain ist eine verteilte Datenbank, bei der Listen mittels Verschlüsselung miteinander verkettet sind. Als eine der ersten Anwendungen von Blockchain gilt die Kryptowährung Bitcoin.

Neue Regelungen für Bitcoin einstimmig verabschiedet

Das Parlament hatte im September das Bundesgesetz zu Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register einstimmig verabschiedet. Konkret geht es beispielsweise um Änderungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes.

Dort wird neu auch die Herausgabe von kryptobasierten Vermögenswerten, wie beispielsweise Bitcoin, geregelt. In der Bankverordnung werden diejenigen kryptobasierten Vermögenswerte bezeichnet, deren Entgegennahme eine Bewilligungspflicht auslöst.

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Die Krypto-Währung Bitcoin. - dpa

In der Geldwäschereiverordnung wird festgelegt, dass Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Dies, wenn sie die Überweisung von Kryptowährung an eine Drittperson ermöglichen. Auch virtuelle Währungen, die als digitale Zahlungsmittel eingesetzt werden, sollen unter das Geldwäschereigesetz fallen.

Ziel der Reform ist es, dass sich die Schweiz als Standort für die Blockchain- und DLT-Industrie weiterentwickeln kann. Die Technologie ist weltweit auf dem Vormarsch. Digitale «Tokens» können aber auch den Besitz einer Immobilie oder die Nutzungsrechte an einem Auto repräsentieren. In der Schweiz, insbesondere im sogenannten «Crypto Valley» im Kanton Zug, entsteht eine eigene Szene.

Bundesrat will Technologie fördern

Der Bundesrat möchte die moderne Technologie langfristig fördern. So soll die Schweiz ein innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen bleiben. Der Bundesrat gehe davon aus, dass die Digitalisierung weiter voranschreite, sagte Finanzminister Ueli Maurer während der Parlamentsdebatte. Rechtssicherheit und ein gutes Umfeld für Innovation sollen Tech-Unternehmen und Investoren in die Schweiz locken.

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