Bund und Kantone messen Umsetzung der Pflegeinitiative
Ende November 2021 hat das Volk die Pflegeinitiative gutgeheissen. Bund und Kantone wollen die Wirkung der Massnahmen prüfen lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bund und Kantone werden die Umsetzung der Pflegeinitiative messen.
- Damit soll ermittelt werden, ob die Massnahmen die Pflegesituation verbessern.
Bund und Kantone messen ab Mitte 2024 die Umsetzung der Pflegeinitiative. Das nationale Monitoring Pflege soll Aufschluss geben darüber, ob die Massnahmen Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen.
Diesen Entschluss fasste der «Dialog nationale Gesundheitspolitik», wie das Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag mitteilte. Der Bundesrat will die am 28. November 2021 gutgeheissene Pflegeinitiative in zwei Etappen umsetzen.
Die erste Etappe umfasst ab Mitte 2024 eine breite Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe durch Bund und Kantone. Die zweite Etappe enthält Massnahmen für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Dazu gehören Vorgaben für Dienstpläne, Zusammensetzungen von Pflegeteams oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge zu verhandeln. Dafür legt der Bundesrat bis zum Frühjahr 2024 ein neues Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
So soll das Monitoring aussehen
Um zu überprüfen, wie sich die Massnahmen bewähren, soll das Monitoring dienen. Es misst etwa die Zahl offener Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse, die Fluktuationsrate oder die Pflegequalität aus Patientensicht. Veröffentlicht wird das Monitoring auf der Webseite des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan).
Der Dialog verabschiedete zudem den zweiten Teil des Berichts über Fachärztinnen und -ärzte. Er enthält Prognosen zum Bestand und Bedarf an Ärzten in Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kardiologie und Ophthalmologie (Augenheilkunde). Mit dem zweiten Teil des Berichts hat das Gremium «Koordination ärztliche Weiterbildung» seine Arbeit abgeschlossen.