Die Bundesanwaltschaft hat das Auswertungsverbot zu «Corona-Leaks»-Affäre ans Bundesgericht weitergezogen.
Bundesrat Corona-Leaks GPK Indiskretionen
Ein Bundesamt verletzte die Persönlichkeitsrechte von Peter Lauener (links), ehemaliger Kommunikationschef von Alain Berset. (Archivbild) - keystone

Die Bundesanwaltschaft zieht das vom Berner Zwangsmassnahmengericht verfügte Auswertungsverbot von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef ans Bundesgericht weiter. Zur Begründung des Rekurses äusserte sie sich nicht.

Die Strafverfolger des Bundes bestätigten am Freitag eine Information der Online-Ausgaben der Tamedia-Zeitungen sowie von Radio und Fernsehen SRF. Die Bundesanwaltschaft habe «Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben», schrieb sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zurzeit könne sie sich nicht inhaltlich zu der Beschwerde äussern.

Anfang Juni hatte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern in der sogenannten «Corona-Leaks»-Affäre die Auswertung von Mails zwischen Peter Lauener, dem ehemaligen Informationschef von alt Bundesrat Alain Berset, und Ringier-Chef Marc Walder untersagt. Die Berner Instanz stützte ihren Entscheid vor allem auf den juristischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis.

Das Bundesamt für Informatik hatte dem 2021 eingesetzten Sonderermittler Peter Marti für seine Untersuchungen wegen mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen Laueners berufliche Mail-Box geöffnet.

Konsequenzen und Entwicklungen

Dabei ging es eigentlich um Lecks in der sogenannten «Crypto»-Affäre um eine Zuger Verschlüsselungsfirma. Dabei hatten der deutsche und der US-Geheimdienst als heimliche Eigentümer manipulierte Chiffriermaschinen an zahlreiche Staaten geliefert, wie Medienrecherchen erbrachten.

Marti und die Zürcher Kantonspolizei werteten Laueners Daten aus und fanden unter anderem einen regen Mail-Kontakt mit Walder im Zusammenhang mit der Corona-Politik des Bundesrats. Marti eröffnete ein Verfahren gegen Lauener und liess ihn vorübergehend in Untersuchungshaft versetzen.

Marti handelte sich wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs eine Strafanzeige ein. Eine Untersuchung erbrachte keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten. Die Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzungen im «Crypto»-Fall stellte Marti im Frühling 2023 ein.

Lauener trat im Sommer 2022 von seinem Posten als Bersets Informationschef zurück, Marti im Mai 2023. Aktuell ist die Bundesanwaltschaft für den Fall zuständig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtAlain BersetBundesratTamediaRingierCryptoDatenSRFBundesanwaltschaftCoronavirus