Bundesrat zu Klimaseniorinnen: «Schweiz erfüllt Klima-Forderungen»
Der Bundesrat nimmt Stellung zum Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs. Er ist kritisch, bekennt sich aber zur EMRK.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat nimmt erstmals Stellung zum EGMR-Urteil zugunsten der Klimaseniorinnen.
- Es sei eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Europäsichen Menschenrechtskonvention.
- Andererseits erfülle die Schweiz bereits die Forderungen des Gerichts.
Der für Befürworter wie Gegner überraschende Sieg der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Menschenrechs-Gerichtshof war nun auch Thema im Bundesrat. Zuvor hatten ihn National- und Ständerat aufgerufen, das Urteil gegen die Schweiz nicht umzusetzen. Rufe wurden laut, aus der Menschenrechtskonvention oder dem Europarat auszutreten.
Bekenntnis zu Europarat und EMRK
Die Stellungnahme des Bundesrats liest sich wie eine Gratwanderung. Einerseits sehe er die Auslegung der Europäsichen Menschenrechts-Konvention (EMRK) kritisch. «Die Rechtsprechung darf nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen», heisst es in der Mitteilung.
Gleichzeitig betont der Bundesrat aber auch, er bekenne sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und im System der EMRK. Die EMRK bleibe für die Schweiz von grosser Bedeutung. Zu deren Grundwerten zählten der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Bundesrat zu Klimaseniorinnen: «Urteil erfüllt»
Der Forderung, das Urteil einfach nicht umzusetzen, entzieht sich der Bundesrat. Er sei der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfülle. Dass das Gericht zu einem anderen Schluss gelangt, dafür hat der Bundesrat eine Erklärung: Das erst im März abgesegnete CO2-Gesetz sei im Urteil nicht berücksichtigt. Darin seien aber Massnahmen definiert, um die Schweizer Klimaziele 2030 zu erreichen.
Ganz offensichtlich versuch der Bundesrat, die Wogen zu glätten. Das Justizdepartement werde «im Einklang mit der EMRK» dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstatten. In diesem Bericht soll über die Haltung von Bundesrat und Parlament «informiert» werden. Ausserdem werde auf die jüngsten Entwicklungen in der klima- und energiepolitischen Gesetzgebung hingewiesen.