Covid-Gesetz an der Urne: Neue Gegner dank neuen Erlassen?
Das Parlament revidiert das Covid-Gesetz. Doch wenn das Volk im Juni Nein sagt, fallen auch «neue» Regeln weg. Die Bundeskanzlei erklärt nun, warum das so ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Volks-Nein zum Covid-Gesetz würde auch die «neuen» Entscheide hinfällig machen.
- Das ergebe sich aus zwei Artikeln des Gesetzes, erklärt die Bundeskanzlei auf Anfrage.
- Mit neuen Regeln zu Öffnungen, Impfen und Task-Force-Kommunikation entstehen neue Gegner.
Wie sollen die Unterstützungsmassnahmen für vom Staat geschlossene Firmen aussehen? Dürfen sich die Wissenschaftler der Taskforce zu bundesrätlichen Entscheiden äussern? Und wann dürfen Restaurants endlich wieder öffnen?
Diese Fragen von immenser Tragweite diskutiert in diesen Wochen das Parlament im Rahmen des Covid-19-Gesetzes. Es ist nicht das erste Mal, dass am zentralen Erlass Änderungen vorgenommen werden.
Im Herbst hat die staatskritische Gruppe «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen. Die Unterschriftensammlung war ein voller Erfolg, deshalb entscheidet die Stimmbevölkerung im Juni über die Corona-Regeln.
Offiziell stimmt die Schweiz dann «nur» über die Vorlage vom 25. September ab. Damals ging es primär um wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. Auf Nachfrage bestätigte aber die Bundeskanzlei: Bei einem Nein fallen auch die «neuen» Regeln aus Dezember 2020 und März 2021 komplett weg.
Coronavirus: Neue Regeln zu Impfpass und Taskforce?
Wie diese genau aussehen, ist bis heute unklar. In der laufenden Session könnte etwa ein Maulkorb für die Wissenschaft ins Gesetz geschrieben werden. Oder Regeln für einen Impfpass. FDP-Nationalrätin Regine Sauter wird am heutigen Montag einen entsprechenden Antrag stellen, wie Nau.ch weiss.
Dass auch diese Gesetzesartikel zur Debatte stehen, dürfte einige Stimmbürger in eine schwierige Situation bringen. Gerade Massnahmen-Skeptiker möchten dem Bundesrat eins auswischen, begrüssten aber womöglich neue Regeln für die Taskforce.
Gleichzeitig könnten einige Bürgerinnen und Bürger gegen einen Impfpass votieren, aber wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen begrüssen. Das Problem: Beim Ergreifen des Referendums war dieser Umstand niemandem bewusst.
Bundeskanzlei: Wegfall neuer Regeln «drängt sich auf»
So sorgte die entsprechende Erläuterung der Bundeskanzlei denn auch allenthalben für Verwirrung. Wieso genau fallen bei einem «Nein» auch neue Spielregeln weg, die gar nicht offiziell Teil der Abstimmung sind?
Urs Bruderer von der Bundeskanzlei hält auf Anfrage fest: «Dies drängt sich schon aus rein formeller Sicht auf», sagt er. So gelte etwa Artikel 1 (Gegenstand und Grundsätze) sowie Art. 21 (Inkrafttreten und Geltungsdauer) des Grunderlasses für das ganze Gesetz.
«Wenn diese wegfallen, würden die Inhalte der Änderungserlasse in der Luft hängen», so Bruderer. Und weiter: «Überdies beziehen sich die Änderungen zum Teil auf den Kontext des Grunderlasses und sind darum auch inhaltlich auf ihn angewiesen.»
Neue Gesetze schaffen neue Gegner
Politisch bedeutet dies: Mit jedem neuen Artikel, den die Räte in den nächsten Wochen ins Gesetz schreiben, werden neue Gegner geschaffen. Die einmalige Situation birgt also verschiedene Gefahren.
Sicher ist: Scheitert das Covid-19-Gesetz im Juni an der Urne, tritt es am 25. September 2021 ausser Kraft. Damit gäbe es auch keine rechtliche Grundlage mehr für die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen.