E-ID: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Gesetz
Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die E-ID verabschiedet. Die E-ID sei kostenlos, freiwillig, sicher, schnell und unkompliziert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesgesetz über die E-ID verabschiedet.
- Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Datenschutz bieten.
- Dazu soll die E-ID kostenlos, freiwillig und unkompliziert sein, so die Landesregierung.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) verabschiedet. Die E-ID soll Nutzern ermöglichen, sich digital auszuweisen – sicher, schnell und unkompliziert. Sie wird vom Bund herausgegeben und garantiere den grösstmöglichen Schutz persönlicher Daten.
Die E-ID sei kostenlos und freiwillig. Sie könne sowohl online als auch in der physischen Welt genutzt werden. Dies wäre beispielsweise beim Kauf von Alkohol oder bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs nötig. Alle Personen mit einer Schweizer ID, einem Pass oder einem Ausländerausweis können eine E-ID beantragen.
Aufgrund von Rückmeldungen wird vorgeschlagen, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird. Alle Schweizer Behörden müssen die E-ID als gültigen Identitätsnachweis akzeptieren.
Bund schafft Grundlage für digitale Transformation
Der Bund ist für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und bietet die notwendige Infrastruktur an. Eine App ermöglicht es Nutzern, ihre E-ID auf dem Smartphone zu speichern – zugänglich für alle Menschen ohne Einschränkung.
Nicht nur Kantone, sondern auch private Stellen können diese Infrastruktur nutzen um elektronische Nachweise auszustellen wie Wohnsitzbestätigungen oder Diplome. Damit legt der Bund den Grundstein für eine digitale Transformation in der Schweiz.
E-ID garantiert bestmöglichen Datenschutz
Der Datenschutz werde durch das System selbst, die Minimierung der Datenflüsse und die Speicherung der E-ID auf dem Smartphone gewährleistet.
Das Gesetz ist technologieneutral formuliert, um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Es hält internationale Standards ein, sodass die E-ID auch im Ausland anerkannt werden könnte.
Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur wurden bereits eingeleitet. Für Entwicklung und Betrieb werden von 2023 bis 2028 rund 182 Millionen Franken benötigt; ab 2029 sind jährlich etwa 25 Millionen Franken veranschlagt.