Falls Session abgebrochen wird: Nationalrat stimmt Notfallbudget zu
Der Nationalrat hat am Dienstag einer Notfallregelung für das Staatsbudget 2021 zugestimmt, die in Kraft tritt, falls die Session frühzeitig abgebrochen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat mit 161 zu 1 Stimme der Notfallregelung zugestimmt.
- Diese kommt zum Einsatz, sollte die aktuelle Session frühzeitig abgebrochen werden.
Der Nationalrat hat einer Notfallregelung für das Staatsbudget 2021 zugestimmt. Die Regelung tritt in Kraft, falls die Budgetberatung im Parlament wegen der Coronavirus-Pandemie nicht bis Ende 2020 abgeschlossen werden kann. Der Nationalrat stimmte der Regelung am Dienstag mit deutlicher Mehrheit von 161 zu 1 Stimme zu.
Das Staatsbudget muss laut Bundesverfassung vom Parlament bewilligt werden. Was gilt, wenn National- und Ständerat den Voranschlag nicht vor Beginn des Haushaltsjahres zu Ende beraten, ist nicht geregelt. Die Finanzkommission (FK) des Nationalrats hat deshalb eine Regelung verfasst, die in Kraft tritt, falls die Wintersession wegen des Coronavirus ab- oder unterbrochen werden muss.
Roland Fischer (GLP/LU) von der Finanzkommission sagte, dass ohne diese Regelungen nur diejenigen Gelder ausbezahlt werden könnten, die klar im Gesetz geregelt seien, zum Beispiel die Gelder an die AHV. «Eigentlich hätte schon lange eine definitive Regelung für diese Fälle geschaffen werden müssen.» Dies sei auch schon in vielen Kantonen der Fall, sagte Fischer. Die vorgelegte Regelung gilt nur für die laufende Wintersession und das Budget 2021.
SVP stützt nur im «alleräussersten Fall» einen Abbruch der Session
Pirmin Schwander (SVP/SZ) sagte namens seiner Fraktion, dass diese Regelung nur im äussersten Fall zum Tragen kommen dürfe. Er appellierte auch an das Ratsbüro, die Session nicht beim ersten «Zwischenfall» abzubrechen. Die SVP-Fraktion stütze nur im «äussersten – alleräussersten Fall» einen Abbruch der Session.
Fast 4 Milliarden Franken an Krediten müssten unbedingt fliessen können, sagte Céline Widmer (SP/ZH). Die SP-Fraktion hätte es aber auch begrüsst, wenn beim virtuellen Abstimmen eine Lösung hätte gefunden werden können. Auch da brauche es in Zukunft eine dauerhafte Lösung.
Die Regelung wird auch vom Bundesrat begrüsst. Finanzminister Ueli Maurer, der am Dienstag 70 Jahre alt wird, sagte im Rat, dass der Bundesrat die Session ordentlich zu Ende führen wolle. Er begrüsse aber den Plan B. Der vorgeschlagene Weg zeige aber auch: «Wenn es pressiert, finden wir immer schnell eine Lösung. Diese Fähigkeit sollte das Parlament auch nach der Krise aufrecht erhalten», meinte Maurer.
Antrag des Bundesrats für Budget 2021 als Grundlage
Die Regelung sieht vor, dass der Antrag des Bundesrats für das Staatsbudget 2021 mitsamt den Nachmeldungen als Grundlage gilt. Der Antrag wird bei denjenigen Budgetposten abgeändert, bei denen die Finanzkommissionen der beiden Räte Mehrheitsanträge verabschiedet haben. Liegen von den Kommissionen unterschiedliche Mehrheitsanträge vor, gilt der tiefere beantragte Betrag.
Die Coronakredite würden allesamt bewilligt, da sie eher zu Beginn des Jahres ausbezahlt würden. Bei allen anderen Voranschlagskrediten sollen vorerst 50 Prozent bewilligt werden. In der Frühjahrssession würde dann der definitive Beschluss zu den Krediten gefasst.
Dringliche Nachträge würde der Bundesrat bei den Finanzkommissionen beantragen, die diese ausnahmsweise bewilligen könnten. Nach dem Ja des Nationalrates muss nun auch noch der Ständerat diesem Notfallplan zustimmen.