Die grosse Kammer gibt grünes Licht für Ordnungsbussen für Maskenverweigerer. Nun muss der Ständerat noch darüber entscheiden.
Coronavirus öV
Coronavirus: Der öffentliche Verkehr ist einer der wenigen Orte, wo noch immer eine Maske getragen werden muss. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat sagt Ja zu Ordnungsbussen für Maskenverweigerer.
  • Nun muss der Ständerat noch darüber empfinden.
  • Eine Ordnungsbusse beträgt gemäss Gesetz höchstens 300 Franken.
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Der Nationalrat hat am Dienstag bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes einige Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen. So ist er zwar damit einverstanden, dass Maskenverweigerer wieder gebüsst werden können. Er will aber, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann.

Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall. Der Nationalrat stimmte dieser zusätzlichen Regelung stillschweigend zu. Thomas Aeschi (SVP/ZG), der kein Problem in der Disziplin beobachtet, kam mit seinem Antrag, gänzlich auf Bussen zu verzichten, mit 121 zu 65 Stimmen bei vier Enthaltungen nicht durch. Bussen konnten bereits im Frühling ausgesprochen werden.

Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt in England wieder eine Maskenpflicht. - Keystone

Bei der Unterstützung für den Sport soll nach Ansicht des Nationalrats nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen aller Angestellten reduziert werden, die direkt am Spielbetrieb beteiligt sind. So soll verhindert werden, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen, wie Kommissionssprecherin Esther Friedli (SG/SVP) sagte. Der Rat stimmte dieser Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag mit 127 zu 63 Stimmen zu.

Marcel Dettling (FDP/SZ) und Roland Büchel (SVP/SG) wollten zudem die für die Sportvereine vorgesehenen A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes an eine finanzielle Beteiligung der Kantone knüpfen. Der Rat lehnte dies aber ab.

Gesundheitsinstitutionen entlasten

Der Nationalrat will ausserdem eine neue Bestimmung, wonach der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regelt. Diesem Zusatz stimmte die grosse Kammer stillschweigend zu. Der Bundesrat ist der Meinung, dass dies bereits entsprechend geregelt sei, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Das werde auch von den Kantonen so mitgetragen.

Einige Minderheitsanträge kamen im Rat nicht durch, so etwa bei der Erwerbsentschädigung. Der Bundesrat sieht im Gesetz Erwerbsentschädigung für Personen vor, die ihre Arbeit wegen der Corona-Massnahmen unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Dies jedoch nur, wenn sich der Erwerbsausfall auf 55 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes beläuft.

Eine Minderheit wollte diese Bedingung streichen. Das sei für viele Selbstständige eine Katastrophe, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Ein Überleben mit 45 Prozent sei nicht möglich. Der Rat folge jedoch dem Bundesrat mit 124 zu 64 Stimmen.

Cédric Wermuth (SP/AG) fordert zudem bei den Überbrückungsleistungen, dass auch Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Damit nahm er seinen Punkt in seinem Eingangsvotum wieder auf, wonach es langfristige Lösungen brauche. Dies lehnt der Nationalrat mit 124 zu 67 Stimmen ab.

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