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Nationalrat einverstanden mit neuem Bundespersonalgesetz

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Bern,

Der Nationalrat lehnt es ab, die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals dem Obligationenrecht der Angestellten im Privatsektor zu unterstellen.

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Der Nationalrat spricht sich dagegen aus, die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals dem Obligationenrecht für Privatangestellte zu unterstellen. (Archivbild) - keystone

Der Nationalrat will die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundes nicht wie jene von Angestellten im Privatsektor dem Obligationenrecht unterstellen. Das hat er am Donnerstag bei der Beratung des Bundespersonalgesetzes entschieden.

Mit 131 zu 62 Stimmen lehnte die grosse Kammer einen Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP ab. In der Gesamtabstimmung nahm er die Gesetzesrevision danach mit 190 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich an. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Die SVP kritisierte, heute bestünden ungerechtfertigte Privilegien. Eine Unterstellung unter das Obligationenrecht sei nicht sinnvoll, befand dagegen die Mehrheit des Rats.

Fehlende einheitliche Regelung für Bundesverwaltung

Damit gäbe es keine einheitliche Regelung für die ganze Bundesverwaltung mehr, gab etwa Beat Flach (GLP/AG) namens seiner Fraktion zu bedenken. Zudem könnte das Parlament auf Personalreglemente in den verschiedenen Verwaltungseinheiten, die in diesem Fall erlassen werden müssten, keinen Einfluss nehmen.

Mit der Revision soll das Gesetz in verschiedenen Bereichen angepasst werden: unter anderem in Bezug auf die berufliche Vorsorge, den Datenschutz, die Digitalisierung und den Schutz von Whistleblowern sowie im Hinblick auf Disziplinarmassnahmen. Zudem bringt sie eine Flexibilisierung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Kommentare

User #4165 (nicht angemeldet)

Eine klar verpasste Chance. Abgesehen davon dass es ungerechtfertigte Privilegien geht die uns viele Kosten bringen bei schlechtem Service. Oder glaubt hier irgendeiner dass der Service Public mehr sein soll als eine leere Flosskel...ein Witz.

User #4168 (nicht angemeldet)

Das Wort, geschützte Werkstatt, findet doch tatsächlich Berechtigung. Der Steuerzahler sollte diesbezüglich das letzte Wort haben.

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