Offene Ski-Terrassen sorgen für Zoff zwischen Bund und Kantonen
Einige Kantone erlauben geordnete Sitzgelegenheiten für die Wintersportler, die Take-away auf der Piste kaufen. Das stösst dem Bund sauer auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewisse Kantone erlauben Take-away-Gästen auf Skipisten geordnete Sitzgelegenheiten.
- Laut dem Bundesamt für Gesundheit ist diese Regelung jedoch unzulässig.
- Die Kantonsregierungen zeigen wenig Verständnis für den Unmut des BAG.
Einige Kantone haben während der Corona-Pandemie schon öfters einen Zoff mit dem Bund provoziert. Neuestes Beispiel? Offene Ski-Terrassen von Gastrobetrieben! Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Graubünden, Tessin, Uri und Schwyz erlauben nämlich geordnete Sitzgelegenheiten für die Wintersportler, die Take-away auf der Piste kaufen.
Der Bund verbietet dies jedoch in seiner Covid-Verordnung schweizweit seit dem 22. Dezember. Zu den Take-aways heisst es: «Es ist unzulässig, im umliegenden Bereich Steh- oder Sitzgelegenheiten für die Konsumation einzurichten; erlaubt ist nur der Bezug der Speisen und Getränke.»
Der Regel-Bruch stösst dem Bundesamt für Gesundheit deshalb sauer auf. BAG-Direktorin Anne Lévy höchstpersönlich hat am Montag einen Brief an die entsprechenden Kantonsregierungen versandt.
Im Brief, der in der gestrigen Ausgabe von «10vor10» zu sehen war, heisst es: «Ein Takeaway mit Sitzgelegenheit ist kein Takeaway mehr, sondern ein Selbstbedienungsrestaurant» – und: «Wir weisen die Kantone somit ausdrücklich darauf hin, dass das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten (...) unzulässig ist.»
Im Fokus der Sendung doppelte Linda Nartey, Vizepräsidentin Vereinigung Kantonsärztinnen und Kantonsärzte nach: «Es gelten die gesetzlichen Grundlagen und diese sagen im Moment klar, dass das nicht zulässig ist.»
Keiner der Kantone zeigt sich einsichtig
Die betroffenen Kantone zeigen sich jedoch wenig einsichtig. Gegenüber «SRF» sagte Maya Büchi (FDP), die Gesundheitsdirektorin des Kantons Obwalden: «Das BAG hat uns immer gesagt, dass Skigebiete in der Hoheit der Kantone liegen und ich glaube solange wir nicht ‹überbeissen› und wir das gleiche Ziel verfolgen, ist es durchaus gerechtfertigt.»
Der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Graubünden, Marcus Caduff (CVP), schrieb auf Anfrage der Tamedia-Zeitungen: «Der Kanton Graubünden hat das Schreiben zur Kenntnis genommen. Mehr gibt es derzeit nicht dazu zu sagen.»
Und die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchlinger (SVP) antwortete, man werde die Frage an der nächsten Regierungsratssitzung nochmals diskutieren, machte aber auch klar: ««Grundsätzlich stellen wir uns auf den Standpunkt, dass die Bewilligung für den Betrieb in Skigebieten Sache der Kantone ist.»
Blöchlinger hielt zudem fest, dass Sitzgelegenheiten auf Terrassen dazu beitragen würden, dass es zu weniger Menschenansammlungen rund um den Take-away-Bereich komme. Ähnlich argumentiert auch Daniel Dommann, Geschäftsführer der Sportbahnen Melchsee-Frutt im Kanton Obwalden. Er zeigt sich froh, dass seine Kantonsregierung die Ski-Terrassen für die Take-aways kürzlich wieder erlaubte.
Zuvor hätten sich die Leute nämlich genauso im Gebiet aufgehalten, man habe aber keine Übersicht darüber gehabt, ob die Gruppenabstände und Gruppengrössen eingehalten würden. «Für uns ist es also eine Erleichterung, denn wir haben das Ganze nun wieder unter Kontrolle», so Dommann im «10vor10»-Beitrag.