Parlament gibt 16,4 Milliarden für Schweizer Bahnbetrieb frei
Der Bund hat ein massives Budget für Betrieb und Unterhalt der Bahnanlagen von 2025 bis 2028 genehmigt.
Für den Betrieb und den Unterhalt der Bahnanlagen in der Schweiz kann der Bund in den Jahren 2025 bis 2028 16,4 Milliarden Franken ausgeben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diesem Kostendach zugestimmt.
Er genehmigte am Donnerstag einstimmig den entsprechenden Bundesbeschluss. Im Vergleich zur aktuellen Periode sieht die Vorlage des Bundesrats eine Erhöhung um rund zwei Milliarden Franken vor. Der bewilligte Zahlungsrahmen kann aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) finanziert werden.
Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Bahninfrastrukturbetreiberinnen in der Schweiz bilden die Grundlage für die Zahlungen des Bundes. Der Zustand des ganzen Netzes kann laut Angaben des Bundesrats «weiterhin und grösstenteils als ausreichend bis gut bewertet werden».
Zu reden gab der kürzlich bekannt gewordene finanzielle Mehrbedarf von bis zu 14 Milliarden Franken für den Ausbauschritt 2035 der Bahn.
Finanzielle Überprüfung und Zukunftsaussichten
Damian Müller (FDP/LU) wollte zuerst beantragen, deshalb die Vorlage an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Sie solle die Lage bei der Bahn neu analysieren, um eine Überbelastung des BIF zu verhindern. Müller zog den Antrag aber nach einer längeren Diskussion zurück.
Eine klare Mehrheit des Ständerats gab ihm zu bedenken, es gehe beim vorliegenden Geschäft um Betrieb und Unterhalt der Bahnanlagen, nicht um deren Ausbau.
Marianne Maret (Mitte/VS), Präsidentin der vorberatenden Ständeratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), sagte Müller auch, Letztere habe schon beschlossen, in nächster Zeit die SBB-Spitze, Verkehrsminister Albert Rösti und die Spitze des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu diesen Neuigkeiten anzuhören.
Maret hielt weiter fest, eine Rückweisung des Geschäfts würde nur Unterhaltsarbeiten verzögern. Auch Bundesrat Rösti wandte sich gegen den Rückweisungsantrag. Würde das Geschäft verzögert, richtete dies Schaden an und brächte auch für die Zukunft nichts.
Zuerst müsse nun diese Zahl von 14 Milliarden Franken Mehrkosten geprüft werden, sagte Rösti. So oder so befinde sich aber genügend Geld im Bahninfrastrukturfonds. Wenn bei der Bahn der Ausbau im gleichen Tempo wie bisher weitergehe, reiche das Geld bis ins Jahr 2062. «In den nächsten wenigen Jahren sind die Mittel im BIF nicht knapp», so Rösti.
Finanzierung des Ausbauschritts 2035
Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) sagte im Rat, sie sei gegen den Antrag von Müller, teile aber dessen Sorge um den BIF. Er sei «massiv unterdotiert». Zu überlegen sei, ob der BIF mit dem NAF zusammengeschlossen werden sollte. Der NAF ist der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds.
Dieser wird aus dem Mineralölsteuerzuschlag und einem Teil der Mineralölsteuer, den Einnahmen der Autobahnvignette, der Automobilsteuer, der Abgabe auf Elektroautos und einem Beitrag der Kantone gespiesen. Er dient ausser für die Finanzierung von Nationalstrassen auch für Ausbauten des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationsprogrammen.
Für den Ausbauschritt 2035 der Bahn hat das Parlament nach Angaben des BAV rund 16 Milliarden Franken bewilligt. Dieser Ausbauschritt bezweckt, Engpässe im Eisenbahnnetz zu beheben und neue Viertel- und Halbstundentakte einzuführen.
Der zusätzliche Finanzbedarf beim Ausbauschritt 2035 betrifft laut Angaben des BAV von Ende November einen Zeitraum von zwanzig Jahren.