Pläne für Abschaffung der Heiratsstrafe im Parlament gescheitert
Der neue Vorschlag des Bundesrats zur Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ist gescheitert. Der Nationalrat entschied, die Vorlage zurückzuweisen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Vorschlag des Bundesrats zur Abschaffung der Heiratsstrafe scheiterte.
- Heute wies der Nationalrat die Vorlage zurück an die Regierung.
Der neue Vorschlag des Bundesrats zur Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ist gescheitert. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat entschieden, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Diese muss nun über die Bücher.
Der Nationalrat folgte mit 113 zu 80 Stimmen dem Ständerat und einer knappen Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK). Die WAK bemängelte, dass der Vorschlag des Bundesrats den verschiedenen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde. Nun würden neu Konkubinats-Paare bestraft.
Modell zur Beseitigung der Heiratsstrafe genüge nicht
Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht genüge das Modell nicht, kritisierte Kathrin Bertschy (GLP/BE) namens der Mehrheit. Denn der Bundesrat schaffe damit zwar die Heiratsstrafe an sich ab. Aber ein zweites Problem, nämlich dass sich zweite Einkommen wegen der Steuerprogression häufig nicht lohnten, bleibe bestehen.
Eine Minderheit aus SVP und CVP lehnte die Rückweisung ab. Der Auftrag des Bundesrats, die Heiratsstrafe abzuschaffen, liege seit 1984 vor. Dem Ständerat und der Mehrheit der WAK warf die Minderheit Arbeitsverweigerung vor.
Die Heiratsstrafe beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 hat das Stimmvolk eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.
Mögliche Wiederholung des Urnengangs
Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss der Urnengang wiederholt werden. Ob die CVP dies tut, hängt davon ab, ob sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann.
Ein Rückzug der Initiative wäre möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Dies muss vor dem 27. Mai 2020 geschehen.
Die Reform gemäss den Plänen des Bundesrates hätte bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken geführt. Davon entfielen rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone.
Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss den neuen Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.