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Ständerat genehmigt Genfer Elternurlaub vorerst nicht

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Bernex,

Der Kanton Genf muss seine Pläne für einen 24-wöchigen Elternurlaub vorerst auf Eis legen.

Eltern beobachten Baby
Die Genfer Stimmbevölkerung hatte am 18. Juni einen 24-wöchigen Elternurlaub beschlossen. (Symbolbild) - Depositphotos

Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Der Ständerat hat die Gewährleistung der entsprechenden Verfassungsänderung sistiert. Er pocht jedoch darauf, dass das Parlament rasch über eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes entscheiden kann.

Der Bund ist zuständig für die Gewährleistung der Kantonsverfassungen. Das Parlament beurteilt jährlich mehrere Änderungen von Kantonsverfassungen danach, ob sie Bundesrecht nicht widersprechen.

Die Genfer Stimmbevölkerung hatte am 18. Juni einen 24-wöchigen Elternurlaub beschlossen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden.

Bundesrat sieht Widerspruch zum geltenden Recht

Sowohl die Mutterschaftsversicherung als auch die neue Elternschaftsversicherung sollen durch gleich hohe Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden. Dieser zweite Teil der Vorlage ist laut dem Bundesrat nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar.

«Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird», schrieb die Landesregierung im Mai mit Verweis auf eine Auslegung des Bundesamtes für Justiz (BJ).

Gleichzeitig gab der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) in die Vernehmlassung. Falls dieses Gesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der Genfer Elternschaftsversicherung beantragen, schrieb er.

Ständerat wartet ab

Der Ständerat möchte diese Arbeiten abwarten, bevor er über die Gewährleistung der Genfer Verfassungsbestimmungen entscheidet, wie er am Dienstag stillschweigend beschloss. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) teilt diese Auffassung. Die grosse Kammer wird noch in der Herbstsession ebenfalls über die Sistierung entscheiden.

Kommentare

User #2953 (nicht angemeldet)

6 Monate ohne zu arbeiten. Nicht schlecht.

User #1297 (nicht angemeldet)

Das ist vernünftig.

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