Ständerat unterstützt Gasabkommen mit Deutschland und Italien
Um die Gasversorgung zu sichern, hat die Schweiz ein Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien abgeschlossen.
Ein Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien soll die Versorgung der Schweiz mit Gas bei Engpässen sicherstellen. Der Ständerat hat am Dienstag das vom Bundesrat vorgelegte Abkommen und zwei dazugehörige Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Franken angenommen.
Mit dem Abkommen sollen in einer Gasmangellage geschützte Kundinnen und Kunden, beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste, mit Gas aus Deutschland oder Italien versorgt werden können. Umgekehrt müsste die Schweiz im Notfall den Nachbarländern aushelfen.
Voraussetzungen für internationale Hilfe
Die finanziellen Lasten des Bundes wären bei beiden Krediten nur temporär, sagte der Berichterstatter, Ständerat Martin Schmid (FDP/GR). Bei Gaslieferungen von Deutschland oder Italien in die Schweiz würden die Kosten letztlich durch die inländischen Empfänger getragen.
Im Fall einer schweren Mangellage müsste der Bundesrat in einem ersten Schritt im Inland nach einer Lösung suchen, bevor er sich an Deutschland oder Italien wenden könnte. Im Inland könnte er unter anderem Verbote und Verwendungseinschränkungen erlassen.
Falls diese Massnahmen nicht ausreichten, könnte Italien oder Deutschland um Solidarität angefragt werden. Die Industrie des angefragten Staats könnte auf freiwilliger Basis Gas in die Schweiz liefern. Um diese Industrien entschädigen zu können, wäre eine Staatsgarantie von 300 Millionen Franken nötig.
Notfallmassnahmen und finanzielle Absicherung
Wenn diese Lieferungen nicht genügten, müssten «hoheitliche Massnahmen» ergriffen werden. Um Leistungen, die aufgrund dieser Massnahmen erbracht wurden, entschädigen zu können, verlangt der Bundesrat einen zweiten Kredit in der Höhe von einer Milliarde Franken.
Das Abkommen hat Änderungen im Energiegesetz und im Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe zur Folge. Die vom Ständerat überwiesenen «Detailanträge» müssten im Nationalrat vertieft geprüft werden, sagte Schmid.
Um ein Inkrafttreten des Abkommens nicht zu verzögern, habe der Ständerat den Entwurf bereits in der Wintersession beraten.
Der Ständerat stellte sich in den Schlussabstimmungen einstimmig hinter die vorgelegten Bundesbeschlüsse. Der Nationalrat wird sich als Zweitrat mit der Vorlage auseinandersetzen. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.