Die Tabakwerbeverbotsinitiative wird vom Ständerat nicht wortgetreu umgesetzt.
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Das Tabakwerbeverbot sorgt weiterhin für politische Debatten. (Archivbild) - keystone

Die zuständige Ständeratskommission will die von Volk und Ständen angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative weiterhin nicht wortgetreu umsetzen. Sie hält im Grossen und Ganzen an den früheren Beschlüssen des Ständerats fest. Das Parlament tut sich mit neuen Einschränkungen für die Tabakwerbung schwer.

Die Vorlage zur Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative war im Februar im Nationalrat wegen des Widerstands von SVP, SP und Grünen nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. Der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst ab – zum Unmut der linken Initianten.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) will an den früheren Beschlüssen weitgehend festhalten. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet die SGK-S die von ihrem Rat beschlossenen Massnahmen als verfassungskonform, auch wenn die kleine Kammer die Initiative nicht wortgetreu umsetzen will.

Ausnahmen trotz Verbot

Der Ständerat hatte etwa Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten und die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos im Gesetz verankert. Zudem sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben. Sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.

Jedoch sollen die Bestimmungen zur Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten sowie zum Sponsoring von Veranstaltungen, die von Minderjährigen besucht werden können, klarer formuliert werden. Weitergehende Änderungsanträge lehnte die Kommission aber ab. Beispielsweise will die Kommission darauf verzichten, die persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos an Orten zu verbieten, die von Minderjährigen besucht werden können.

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