Stopp-Impfpflicht-Initiative: Alle Informationen im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmung über die Stopp-Impfpflicht-Initiative findet am 9. Juni 2024 statt.
- Mit der Initiative soll die körperliche und geistige Unversehrtheit garantiert werden.
- Diese ist aber bereits heute in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperlicher Unversehrtheit», oft auch als Stopp-Impfpflicht-Initiative bezeichnet. Sie entstand im Herbst 2020 aufgrund des damals herrschenden politischen und gesellschaftlichen Umfelds.
Damals war die Corona-Pandemie in vollem Gange, Bundesrat und Kantone ergriffen Massnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Die Bevölkerung sollte damit geschützt und eine Überlastung der Spitäler vermieden werden. Ab 2021 konnte man sich impfen lassen, wodurch viele Schutzmassnahmen wieder aufgehoben wurden. Für ungeimpfte oder nicht genesene Personen blieben vorübergehend Einschränkungen bestehen.
Körperliche und geistige Unversehrtheit bereits festgeschrieben
Obwohl sie oft als Stopp-Impfpflicht-Initiative bezeichnet wird, ist im Initiativtext das Wort «Impfung» nicht enthalten. Stattdessen wird verlangt, dass für staatliche Eingriffe in die «körperliche und geistige Unversehrtheit» die Zustimmung von Betroffenen vorliegen muss. Des Weiteren dürften Personen, die ihre Zustimmung verweigern, nicht bestraft werden oder soziale oder berufliche Nachteile haben.
Schon heute ist die körperliche und geistige Unversehrtheit ein Grundrecht und demzufolge in der Bundesverfassung festgeschrieben. Der Staat darf ein Grundrecht aber unter bestimmten Umständen einschränken, auch wenn die Hürden dafür hoch sind. Dafür muss ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sein. Eine solche Einschränkung braucht immer eine rechtliche Grundlage und muss verhältnismässig sein.
Was passiert bei einem Ja zur Stopp-Impfpflicht-Initiative?
Laut dem Bund müsse das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit auch beim Impfen respektiert werden. Eine Impfung ohne Zustimmung sei daher ausgeschlossen, das Epidemiegesetz sehe in Ausnahmesituationen aber ein befristetes Impfobligatorium für gewisse Personengruppen vor. Beispielsweise könne in sensiblen Bereichen wie Spitälern ein Obligatorium für das Personal ausgesprochen werden.
Wer eine Impfung ablehnt, müsste möglicherweise in eine andere Abteilung wechseln. Trotzdem: Eine Zwangsimpfung bleibe ausgeschlossen. Ein solches Impfobligatorium wurde übrigens auch während der Corona-Pandemie nie ausgesprochen.
Bei einem Ja zur Stopp-Impfpflicht-Initiative wären grundsätzlich alle Tätigkeiten der Behörden betroffen, die in irgendeiner Weise auf den Körper einwirken. Als Beispiel wird vom Bund auch die Arbeit der Polizei genannt.
Die genauen Folgen bei einer Annahme seien schwer abschätzbar. Entscheidend wäre die konkrete Umsetzung und Rechtsprechung der Parlamente, Gerichte und weiteren Behörden auf Bundes-, Kantons und Gemeindeebene.