Stromgesetz: Die Meinung des Bundesrats zur Vorlage
Am 9. Juni 2024 wird in der Schweiz über das Stromgesetz abgestimmt. Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 9. Juni 2024 wird in der Schweiz über das Stromgesetz abgestimmt.
- Der Bundesrat und das Parlament befürworten die Vorlage.
- Hauptziel des Gesetzes sei es, mehr Strom zu produzieren, so Bundesrat Albert Rösti.
Die Abstimmung über das «Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» findet am 9. Juni 2024 statt. Mit dem Stromgesetz soll der Bau von erneuerbaren Energien vorangetrieben und Versorgungsengpässen vorgebeugt werden.
Die Vorlage wird sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament unterstützt. Im Nationalrat gab es 177 Ja- und 19 Nein-Stimmen, im Ständerat gab es einen einstimmigen Ja-Entscheid.
«Wir brauchen Strom, viel mehr Strom»
Am 18. März 2024 stellte Bundesrat Albert Rösti im Rahmen einer Pressekonferenz den Energie-Mantelerlass vor. «Wir brauchen Strom, viel mehr Strom», sagte Rösti zu Beginn seiner Rede. Eine Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz hätte 2020 festgestellt, dass eine Strommangellage das grösste Risiko für die Schweiz darstelle.
An dieser Ausgangslage habe sich bis heute nichts verändert, weshalb «mehr Strom» das Hauptziel des Stromgesetzes sei. «Denn ohne Strom stehen unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft still», so der Energieminister. Mit dem Stromgesetz werde die inländische Energieversorgung gestärkt.
Stromgesetz ermöglicht raschen Ausbau von erneuerbaren Energien
Mehr Strom sei aber auch nötig, weil die fossilen Energien schrittweise reduziert werden sollen. Dies habe die Stimmbevölkerung im letzten Jahr mit dem Ja zum Klima- und Innovationsgesetz beschlossen. Der Energie-Mantelerlass enthalte Ziele und Massnahmen für den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.
Besonders im Winterhalbjahr müsse die Schweiz mehr Strom produzieren, dazu sollen insbesondere Windkraft und grosse Solaranlagen beitragen. Durch das Stromgesetz, so Rösti, konzentriere sich «die Planung und der Bau solcher Anlagen ausschliesslich auf dafür geeignete Gebiete». Er betont: «Wir klären früh, wo gebaut werden kann und vor allem, das ist auch wichtig, wo nicht».
Verantwortlich für diese Gebiete seien die Kantone. Dabei müssten sie dem Schutz von Landschaft, Gewässer, Wald und Landwirtschaft Rechnung tragen. Dadurch würden wichtige Biotope und Fruchtfolgeflächen geschützt bleiben.
Durch diese Lösung werde es keine «ausufernden Überbauungen» der Schweiz mit grossen Stromproduktionsanlagen geben, verspricht Albert Rösti: «Das will auch der Bundesrat in keiner Weise.»
Bevölkerung soll weiterhin über Energieanlagen entscheiden können
In der Medienkonferenz kommt der Energieminister auch noch auf die Mitsprache der Bevölkerung zu sprechen: «Letztlich wird die Bevölkerung weiterhin über Energieanlagen entscheiden können. Die Bevölkerung vor Ort wird entscheiden.»
Zwar sehe das Stromgesetz erleichterte Planungsbedingungen bei 16 Wasserkraftprojekten vor. Ebenfalls gelte in geeigneten Gebieten für «wichtige Wind- und Solaranlagen», dass die Stromproduktion Vorrang vor der Schutzfunktion habe. Dennoch könne selbstverständlich auch bei diesen Projekten Beschwerde erhoben werden.