Stromgesetz: Informationen zur Vorlage zusammengefasst
Gegen das Stromgesetz wurde das Referendum ergriffen. Nun entscheidet die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 über die Vorlage. Das Wichtigste im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni 2024 über das Stromgesetz.
- Mit der Vorlage soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen gefördert werden.
- Damit soll Versorgungsengpässen vorgebeugt und die inländische Produktion gestärkt werden.
Das Parlament hat im letzten Jahr das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», kurz Stromgesetz, verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, die Grundlage für mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu schaffen.
Welche Massnahmen beinhaltet das Stromgesetz?
Der Energie-Mantelerlass will die Schweizer Versorgungssicherheit, insbesondere in den kalten Wintermonaten stärken. Es beinhaltet verschiedene Ziele zur Förderung von erneuerbaren Energien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft sowie Stromproduktion aus Biomasse. Bei einem Ja sollen die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten erhalten bleiben. Für Anlagen von «nationalem Interesse» soll es aber erleichterte Planungsbedingungen geben.
In «besonders schützenswerten Gebieten» dürften weiterhin keine Stromproduktionsanlagen gebaut werden. Die Definition solcher Gebiete obliegt dabei den Kantonen. Auch gibt das Gesetz Ziele zur Reduktion des Elektrizitäts- und Energieverbrauchs vor.
Mehr Informationen darüber, welche Massnahmen das Stromgesetz beinhaltet, können Sie hier lesen.
Welche Empfehlung geben Bundesrat und Parlament ab?
Die Vorlage wird sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament deutlich unterstützt. Der Nationalrat nahm das Gesetz mit 177 zu 19 Stimmen an, der Ständerat fällte sogar einen einstimmigen Ja-Entscheid. Laut Bundesrat Albert Rösti stärke das Gesetz die inländische Energieversorgung, denn «wir brauchen Strom, viel Strom».
Ein Ausbau der Stromproduktionen sei auch nötig, weil die Schweiz durch das Klimaschutz-Gesetz bis 2050 klimaneutral werden soll. Die Planung und der Bau solcher Anlagen soll sich «ausschliesslich auf dafür geeignete Gebiete konzentrieren». Der Energieminister versichert ausserdem, dass bei einem Ja die Bevölkerung weiterhin über den Bau von Energieanlagen mitentscheiden könne.
Hier erfahren Sie mehr zur Empfehlung des Bundesrats und des Parlaments.
Argumente für ein Ja
Das Stromgesetz wird von einer Vielzahl von Parteien und Verbänden unterstützt. SP, Grüne, GLP, Die Mitte, FDP, einige Kantonalsektionen der SVP sowie mehr als 60 Unternehmen und Verbände empfehlen ein Ja. Laut der überparteilichen «Allianz für eine sichere Stromversorgung», erfordere der steigende Strombedarf der Schweiz einen raschen Ausbau an erneuerbarer Stromproduktion.
Durch ein Ja würde die Schweiz unabhängiger von ausländischen Stromimporten, was auch für stabilere Strompreise sorge. Mit dem Energie-Mantelerlass werden Schritte unternommen, damit die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Auch erfolge ein Ausbau von Stromproduktionsanlagen nur dort, wo dies aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes verträglich sei.
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Argumente für ein Nein
Gegen das Stromgesetz setzt sich das sogenannte Naturkomitee, die Fondation Franz Weber und die SVP ein. Bei einem Ja drohe eine «Verschandelung der Natur», da die Stromproduktion Vorrang vor allen anderen Interessen erhalten würde. Die «unrealistischen, verführerischen» Ziele, seien laut der SVP kaum erreichbar.
Das Gesetz untergrabe ausserdem die Souveränität des Volks, der Gemeinden und der Kantone. Befürchtet wird, dass durch die verkürzten Bewilligungsverfahren die Möglichkeit, sich auf lokaler Ebene gegen Projekte zu wehren, verschwinden würde. Statt des Stromgesetzes müsse Energie gespart und das volle Potenzial für Solaranlagen auf Gebäuden und Infrastruktur ausgeschöpft werden.
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