Transplantationsgesetz: Haltung kommt in nationales Register
Das Transplantationsgesetz wurde klar angenommen. Nun ist für die Haltung der Spende ein nationales Register geplant.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Annahme des Transplantationsgesetzes soll ein neues nationales Register kommen.
- Dort soll ein generelles Nein zur Spende oder ein Ja zur Entnahme von Organen stehen.
- Die Umstellung auf die neue Regelung soll frühestens 2023 erfolgen.
Bei der Regelung von Organspenden kommt es zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten. Geplant ist dafür ein neues nationales Register. Eingetragen werden kann dort ein generelles Nein zur Spende oder ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben.
Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Grundlage für das neue Register ist das geänderte Transplantationsgesetz. Die Umstellung auf die neue Regelung soll frühestens 2023 erfolgen.
Allerdings kann die Haltung zur Organentnahme auch auf anderen Wegen dokumentiert werden. Ausserdem können Angehörige oder dafür bezeichnete Vertrauenspersonen über die Spendeabsicht respektive den Spendeunwillen informiert werden. Wer zum Kreis der nahen Angehörigen zählt, muss noch festgelegt werden.
Registereinträge müssen jederzeit widerrufen werden können, und auf das Register zugreifen können sollen für Organspenden zuständige Personen in den Spitälern. Abfragen sind erst erlaubt, wenn ein Patient eine aussichtslose Prognose hat und entschieden worden ist, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen.
Transplantationsgesetz: Bundesrat beschäftigt sich nun mit der Handhabung der Daten
Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss festlegen, welche Daten im Register bearbeitet werden und was die Voraussetzungen für das Aufbewahren der Daten sind. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich identifizieren. Auch hier muss der Bundesrat nun festlegen, wie dies zu geschehen hat.
Das Register werde vom Bund erstellt, und es werde die hohen Anforderungen des Bundes punkto Datensicherheit erfüllen müssen. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor der Abstimmung. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss das Register bereit sein. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor.
Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG. Das teilte die Stiftung auf Anfrage mit. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Januar 2023 erneuert werde.
Nach Angaben des BAG erhält Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle pro Jahr eine Million Franken. Das Parlament habe den Bund verpflichtet, den Betrieb des Registers der Stiftung Swisstransplant zu übertragen.