Ab 2025 gilt in der Schweiz ein landesweites Verhüllungsverbot, bei Verstössen drohen Bussen bis zu 1000 Franken. Das Gesetz sieht jedoch etliche Ausnahmen vor.
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Das bald in Kraft tretende Verhüllungsverbot verbietet auch religiöse Gesichtsschleier an öffentlich zugänglichen Orten. (Archivbild) - Keystone

Der Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz das Verhüllungsverbot in Kraft. Laut «SRF», darf das Gesicht an öffentlichen Orten nicht mehr verhüllt sein, es drohen Bussen von bis zu 1000 Franken.

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Das Verhüllungsverbot verbietet es, in der Öffentlichkeit vermummt aufzutreten. (Archivbild) - Keystone

Das neue Gesetz betrifft nicht nur vermummte Hooligans oder Demonstrierende, sondern auch religiöse Gesichtsschleier. Man kommt mit 100 Franken davon, wenn man die Ordnungsbusse gleich vor Ort bezahlt.

Zahlreiche Ausnahmen von Verhüllungsverbot

Das Verhüllungsverbot sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor. Gemäss «Watson» bleibt die Verhüllung in Gotteshäusern, an der Fasnacht und zum Gesundheitsschutz erlaubt.

Auch gegen Kälte darf man sich weiterhin vermummen. Weitere Ausnahmen gelten laut «SRF» für Botschaften, Konsulate und künstlerische Darbietungen.

Zudem können Behörden Verhüllungen an Demonstrationen bewilligen, wenn sie zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit notwendig sind.

Umsetzung der «Burka-Initiative»

Mit dem neuen Gesetz wird die 2021 angenommene «Burka-Initiative» umgesetzt. Wie unter anderem der «Spiegel» berichtet, stimmten damals 51,2 Prozent der Wahlberechtigten für das Verbot.

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Im Jahr 2021 stimmte eine knappe Mehrheit für das Verhüllungsverbot. (Archivbild) - Keystone

Hinter der Initiative stand das rechtskonservative Egerkinger Komitee. Der Verein macht laut «Spiegel» kein Hehl aus seiner islamkritischen Haltung.

Er hatte 2009 bereits ein Minarettverbot durchgesetzt. Das Komitee will nach eigenem Bekunden eine Islamisierung der Schweiz verhindern.

Unterschiedliche Regeln zum Umgang mit Verhüllung

In Frankreich gilt seit 2011 ein Vollverschleierungsverbot. Auch in Belgien, Dänemark und Österreich gibt es Verbote.

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In Deutschland existiert kein landesweites Verbot, wobei einige Bundesländer Einschränkungen für bestimmte Bereiche verfügt haben. In den Niederlanden ist die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden verboten.

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