Bericht: Schweriner Gericht verhängt Zwangsgeld gegen umstrittene Klimastiftung
Wegen nicht beantworteter Presseanfragen hat das Landgericht Schwerin einem Bericht zufolge ein Zwangsgeld gegen die umstrittene Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern verhängt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grund sind nicht beantwortete Presseanfragen.
Es betrage 5000 Euro oder ersatzweise einen Tag Zwangshaft für je 200 Euro, berichtete die «Welt» am Sonntag. Das Gericht verpflichtete die Stiftung demnach ursprünglich bereits im April dazu, Fragen eines Reporters der Zeitung zu beantworten.
Sobald die Auskünfte erteilt seien, entfalle die Vollstreckung des Zwangsgeldes, berichtete die «Welt» weiter. Bei den Fragen gehe es um den «wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb» der Stiftung.
Die damalige Landesregierung aus SPD und CDU hatte die Klimastiftung im Januar 2021 aus der Taufe gehoben. Zweck sollte neben Klimaschutzaktivitäten der Schutz von Unternehmen sein, die am Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland beteiligt waren, weil diesen Sanktionen seitens der USA drohten. Die Nord Stream 2 AG zahlte 20 Millionen Euro an die Stiftung.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatten sowohl die Landesregierung als auch der Landtag gefordert, die Klimastiftung möge ihre Auflösung in die Wege leiten. Der Vorsitzende Erwin Sellering (SPD) weigerte sich, kündigte aber seinen Rücktritt an, sobald der Pipelinegeschäftszweig der Klimastiftung abgewickelt sei. Der Landtag in Schwerin setzte vor einigen Tagen einen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung ein.