Nach jahrelangem Streit hat das Brexit-Gesetz die letzte Hürde im britischen Parlament genommen. Das Oberhaus verzichtet auf Änderungsanträge zum Gesetzestext.
Premierminister Johnson am Mittwoch im Parlament
Premierminister Johnson am Mittwoch im Parlament - UK PARLIAMENT/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Das britische Parlament hat das Brexit-Gesetz endgültig gebilligt.
  • Das Oberhaus verzichtet auf Änderungsanforderungen zum Gesetzestext von Boris Johnson.
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Das Oberhaus in London verzichtete am Mittwoch auf Änderungsforderungen zu dem Gesetzestext von Premierminister Boris Johnson, nachdem die Abgeordneten des Unterhauses fünf derartige Anträge abgelehnt hatten. Damit kann das Gesetz nun von Königin Elizabeth II. in Kraft gesetzt werden, möglicherweise bereits am Donnerstag.

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Im britischen Oberhaus wird der Gesetzentwurf zum Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Union diskutiert. Foto: Kirsty Wigglesworth/AP POOL/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Unterhaus hatte bereits Anfang Januar grünes Licht für den Brexit gegeben, danach wanderte das Gesetz in das nicht-gewählte Oberhaus. Die Mitglieder des House of Lords hatten am Dienstag für mehrere Änderungen am Brexit-Gesetz gestimmt.

Dabei ging es unter anderem um die Rechte der in Grossbritannien lebenden EU-Bürger, die nach dem Willen der Lords einen schriftlichen Nachweis für ihr Bleiberecht nach dem Brexit erhalten sollten.

Oberhaus gab nach

Das Unterhaus lehnte die Änderungsanträge des Oberhauses am Mittwoch aber ab. Damit drohte das Brexit-Gesetz etwas mehr als eine Woche vor dem EU-Austritt Grossbritanniens zwischen den beiden Häusern hin und her zu pendeln. Das Oberhaus gab nun aber nach und forderte keine weiteren Änderungen.

Nach der endgültigen Gesetzesverabschiedung in Grossbritannien soll das Brexit-Abkommen am 29. Januar vom EU-Parlament ratifiziert werden. Der Brexit ist für den 31. Januar vorgesehen.

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