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Emmanuel Macron fordert «französisches Modell des Lebensendes»

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Frankreich,

Frankreichs Präsident Macron treibt den Gesetzesentwurf zum Thema Lebensende. Beim umstrittenen Thema der Sterbehilfe bleibt er unkonkret.

macron lebensende
Emmanuel Macron spricht bei einer Pressekonferenz nach einem EU-Gipfel. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP - sda - Keystone/AP/Geert Vanden Wijngaert

Das Wichtigste in Kürze

  • Frankreichs Präsident Macron plant einen Gesetzesvorschlag zum Thema Lebensende.
  • Die Bedeutung für das umstrittene Thema der Sterbehilfe bleibt unklar.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron plant einen Gesetzesvorschlag zum Thema Lebensende. Macron fordert von der Regierung und Abgeordneten verschiedener Fraktionen einen Vorschlag für ein «französisches Modell des Lebensendes». Konkrete Massnahmen kündigte er allerdings nicht an.

Die Bedeutung für das umstrittene Thema der Sterbehilfe bleibt unklar. Ein Bürgerkonvent hatte sich kürzlich mehrheitlich für den Weg zur aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Dessen Schlussfolgerungen sollen als Basis für die anstehenden Beratungen dienen.

In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Zulässig sind passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten sowie indirekte Sterbehilfe. Dabei lindern starke Medikamente Schmerzen und beschleunigen als Nebenwirkung das Sterben.

Macrons Vorhaben zum Thema Lebensende spaltet die Gesellschaft

Im Herbst hatte Frankreichs Ethikrat eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar erklärt. Zugang sollten nur unheilbar kranke Erwachsene haben. Voraussetzung sind nicht zu lindernde körperliche oder psychische Leiden und eine Erkrankung, die mittelfristig lebensgefährlich ist.

Gesundheitspersonal solle die aktive Sterbehilfe persönlich ablehnen können – verbunden mit der Pflicht, die Betroffenen weiterzuvermitteln. Die französische Gesellschaft ist bei dem Thema gespalten.

Macron kündigte am Montag auch einen Zehn-Jahres-Plan für die Palliativpflege an. Unter anderem solle eine Mindestzahl an Palliativbetten pro Gegend festgelegt werden. Dass das Angebot derzeit im Land so ungleich sei, sei ungerecht und müsse korrigiert werden.

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