Glyphosat als Unkrautvernichter in der EU weiterhin zulässig
Die Zulassung des Herbizids Glyphosat in der EU wurde um weitere zehn Jahre verlängert, bedingt durch die Unentschlossenheit im entsprechenden EU-Auschluss.
Das Wichtigste in Kürze
- Der kontroverse Unkrautvernichter Glyphosat ist weiterhin zulässig.
- Das geht aus einem kürzlich gefassten Beschluss der EU hervor.
Die Nutzung von Glyphosat in der Europäischen Union ist für weitere zehn Jahre genehmigt worden. Aufgrund der Uneinigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten konnte die Verlängerung der Zulassung durch eine einzelne EU-Behörde beschlossen werden. Somit bleibt das kontrovers diskutierte Herbizid in der EU für ein weiteres Jahrzehnt zugelassen.
Die Europäische Kommission kündigte jedoch an, dass es im Zuge dieser Verlängerung neue Vorgaben und Beschränkungen geben wird. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Genehmigung für Glyphosat Mitte Dezember abgelaufen wäre.
Glyphosat – ein krebserregender Stoff?
Zuvor hatten sich in einem EU-Berufungsausschuss weder genug Vertreter der EU-Staaten für noch gegen einen weiteren Einsatz des Mittels ausgesprochen. Daraufhin konnte die EU-Kommission im Alleingang eine Entscheidung treffen.
Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte aber jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen. Auf Datenlücken in mehreren Bereichen wurden jedoch hingewiesen.
Datenlücken in «entlastender» Studie
Zu den Aspekten gehören laut Efsa etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz liessen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.
Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo das Mittel versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr. Es wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt. Damit sollen Felder von Unkraut freigehalten werden, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.