Greenpeace erfolgreich mit Klage zu Exporten von Überwachungstechnik
Die Bundesrepublik muss Greenpeace Auskunft darüber erteilen, welche Überwachungstechnik ins Ausland exportiert wurde.
Dabei gehe es um Waren, die beispielsweise Internet- und Telefonüberwachung ermöglichten, erklärte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Dienstag. Es gab der Klage der Umweltorganisation statt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte die Anfrage von Greenpeace mit dem Hinweis auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Dabei habe es aber nicht genau erklärt, welche Informationen betroffen sein könnten, teilte das Gericht mit.
Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz sprach von einem «wegweisenden» Urteil. «Es gibt die Richtung vor in der Frage, welche Informationen über den Export von Gütern, die zivil und militärisch eingesetzt werden können, generell der Öffentlichkeit zustehen», erklärte er.